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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Das Bürgerbüro erledigt für das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Mittelfranken – Versorgungsamt – die Schwerbehindertenangelegenheiten für die Schwabacher Bürgerinnen und Bürger.

Hier können Sie folgendes erledigen:

  • Es werden Formulare für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bzw. bei Verschlechterung für die Erhöhung des Grads der Behinderung ausgegeben.
  • Die Anträge für die Verlängerung Ihres Ausweises können Sie hier zur Weiterleitung ans Versorgungsamt abgeben. Die Verlängerung der Ausweise obliegt dem Versorgungsamt und wird von dort mitgeteilt.
  • Schwerbehinderte, die in ihrem Ausweis das Merkzeichen „RF“ haben, können hier einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die GEZ stellen sowie für den Sozialtarif bei der Telekom.
  • Schwerbehinderte, die in ihrem Ausweis das Merkzeichen „aG“ haben, können sich hier einen EU-Parkausweis ausstellen lassen. Bitte ein Lichtbild mitbringen.
  • Schwerbehinderte, die in ihrem Ausweis das Merkzeichen „G“ bzw. „aG“ haben, können über das ZBFS -Zentrum Bayern Familie und Soziales die Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr oder beim zuständigen Hauptzollamt die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung beantragen. Die hierfür erforderlichen Anträge werden vom Versorgungsamt zusammen mit dem Bescheid zugestellt und von uns nach Beantragung wieder dem Versorgungsamt zugeleitet.