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Das Melde- und Passamt und das Bürgerbüro im Rathaus können Abschriften, Kopien und Unterschriften, die entweder von einer deutschen Behörde ausgestellt sind oder bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen (z. B. Zeugnisse, Rentenachweise, Bewerbungsunterlagen), amtlich beglaubigen.

Nicht beglaubigt werden dürfen standesamtliche Urkunden, da diese nur im Original volle Beweiskraft haben. In diesem Fall stellt das Standesamt neue Urkunden aus. Auch Grundbuchauszüge, Kaufverträge und ähnliche Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Unterlagen werden durch Notare oder Ortsgerichte öffentlich beglaubigt.

Beglaubigungen von Unterschriften kosten 10 Euro, Beglaubigungen von Fotokopien in der Regel 5 Euro; je Schriftstück in nicht-deutscher Sprache werden 10 Euro fällig. Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass, Original und Fotokopie.