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Ehrenbürger

Das Bayerische Gemeindeedikt von 1818 (§ 16) sah erstmals vor, dass in Städten durch den Magistrat mit Genehmigung der Gemeindebevollmächtigten und unter Zustimmung des Königs auch Stadtbewohner zu Bürgern ernannt werden konnten, die nicht das Bürgerrecht besaßen, wenn dies dem Gemeinwohl dienlich war.

Das Ehrenbürgerrecht - der Begriff wird in dem Gemeindeedikt noch nicht gebraucht und in Bayern erst 1834 eingeführt - wurde zunächst also nur an Ortsansässige verliehen, die aufgrund ihrer persönlichen und insbesondere finanziellen Verhältnisse nicht das normale Bürgerrecht erlangen konnten.

Die Bindung an das allgemeine Wohl setzte geleistete und zu erwartende Verdienste voraus.

Reformen 1834, 1869 und 1935

Eine Reform des Gemeindeediktes im Jahr 1834 ermöglichte es, auch andere Inländer zu Ehrenbürgern zu ernennen. Nach der Bayerischen Gemeindeordnung von 1869 (Artikel 24) war die Verleihung auf volljährige selbstständige Männer beschränkt, die jedoch auch Ausländer sein konnten, wenn der König sein Einverständnis erklärt hatte. Die Ehrenbürger genossen dabei weder Rechte noch Pflichten der übrigen Gemeindebürger.

Erst die von den Nationalsozialisten erlassene "Deutsche Gemeindeordnung" von 1935 (§§ 21 und 33) spricht im Zusammenhang mit dem Ehrenbürgerrecht von Verdiensten, die Verleihung war jedoch nun nicht mehr alleinige kommunale Angelegenheit, sondern an die Zustimmung des Beauftragten der NSDAP geknüpft. Erstmals ist aber auch ein Widerruf möglich.

Ehrenbürgerschaft per Bekanntgabe während des "Drittes Reich"

Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass während des "Dritten Reiches" fast überall in Deutschland Ehrenbürgerschaften an amtierende Machthaber vergeben wurden, die keinen direkten Zusammenhang zur Stadt hatten. So geschah dies auch in Schwabach in einer Stadtratssitzung vom 15. September 1933.

Zu Ehrenbürgern wurden in der genannten Sitzung ernannt:
Der damalige Reichspräsident Paul von Hindenburg, der damalige Reichskanzler Adolf Hitler, der damalige Gauleiter von Franken, Julius Streicher, und der damalige Gauleiter von München und Bayerische Innenminister Adolf Wagner.

Hierzu war nicht einmal ein Stadtratsbeschluss notwendig, sondern die Ehrenbürgerschaft wurde in geheimer Sitzung dem Gremium durch den Vorsitzenden bekannt gegeben.

Beschlussfassung 2009

Aufgrund eines Antrages wurde das Thema der 1933 erteilten Ehrenbürgerschaften in der Stadtratssitzung vom 27. März 2009 behandelt. Der Stadtrat hat dazu folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

1. Der Stadtrat stellt fest, dass die am 15.09.1933 zu Ehrenbürgern bestimmten Personen keine Ehrenbürger der Stadt sind.
2. Der Stadtrat distanziert sich von der damaligen Entscheidung des Bürgermeisters.
3. Die bewusste Entscheidung der politisch Verantwortlichen in der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart, die während des „Dritten Reiches" verliehenen Ehrenbürgerschaften als unrühmlichen Teil der Stadtgeschichte und als Mahnung nicht zu annullieren, wird als verantwortungsvoller Umgang mit den geschichtlichen Ereignissen gewürdigt.

Höchste Auszeichnung der Stadt für lebende Personen

Seit 2001 hat die Stadt Schwabach im Rahmen der Bayerischen Gemeindeordnung (§ 16) in einer eigenen "Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen" die Würdigung verdienter Persönlichkeiten geregelt. In ihr wird weitgehend die bisherige Praxis festgeschrieben.

Danach ist die Ehrenbürgerwürde die höchste Auszeichnung, die von der Stadt vergeben wird. Es können gleichzeitig maximal fünf lebende Personen ernannt werden. Gängiger Auffassung entsprechend kann ein Ehrenbürger also nur eine lebende Person sein.

Weitere Abstufungen städtischer Ehrungen sind die "Goldene Bürgermedaille", die Eintragung in das Ehrenbuch der Stadt, die bei Ehrenbürgern immer erfolgt (nach den meisten Ehrenbürgern wurden Straßen in Schwabach benannt), sowie die Verleihung der Anna-Wolf-Medaille.

Ehrenbürger der Stadt Schwabach im Sinne der Satzung sind derzeit Altoberbürgermeister Hartwig Reimann und Rudolf "Rudi" Nobis.

Zu Ehrenbürgern wurden bisher ernannt:

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Appler, Johann

Lehrer, 1903 bis 1923 Vorsitzender der Haus- und Grundbesitzervereins, 1907 bis 1933 und 1946 bis 1948 Gemeindebevollmächtigter bzw. Stadtrat und lange Zeit Stadtparkpfleger, 1911 bis 1923...

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