Frauen im digitalen Wandel: Vorteile entdecken, Gefahren meistern
Wissenschaftlichen Studien zufolge besteht für Frauen ein „Digital Gap“, also eine Lücke im Zugang zu digitalen Technologien und Wissen.
Zudem stellen digitale Medien Risiken dar, wie z.B. die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder die Gefahr von Gewalt gegen benachteiligte Gruppen.
Die Frauenkommission der Stadt Schwabach hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich sowohl der niedrigschwelligen Zugänglichkeit von digitalen Medien als auch im Besonderen den daraus entstehenden Gefahren in den Fokus zu nehmen.
Neben einer engen Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung (Link zum Konzept) und auf der Grundlage des Digitalisierungskonzeptes der Stadt Schwabach kooperieren die Frauenkommission und die Gleichstellungsstelle eng mit dem Haus der Begegnungen (Link zur Homepage).
Gemeinsam sollen niedrigschwellige Beratungs- und Schulungsformate umgesetzt und weiterentwickelt werden, die für Schwabacher Bürgerinnen und Bürgern einen umfänglichen Zugang zu digitalen Medien und gleichermaßen deren Gefahren umfassen.
Begriffsklärungen in diesem Zusammenhang:
- Smart Home
Mit der Verbreitung der Smart-Home-Technik wächst durch die Vernetzung im Privathaushalt die Möglichkeit, jene für digitale Gewalt zu missbrauchen (Frey 2020: 19).
- Digital Gap
Neben z.B dem Gender Pay Gap und Gender Pension Gap weist auch der Digital Gender Gap auf eine Lücke hin: Zwischen Frauen und Männern besteht ein gravierender Unterschied im Zugang zu digitalen Technologien.
Der Gender Digital Gap“ ist Ausdruck für die geschlechtsspezifischen Unterschiede in dem Ausmaß, in dem über digitale Technologien und deren Entwicklung entschieden wird und digitale Technologien entworfen, am Arbeitsplatz genutzt und als Machtressourcen zugänglich gemacht werden.“
(Lott 2023: 3): https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap
- Digitale Gewalt
ist ein Oberbegriff für Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen und/oder geschlechtsspezifische Gewalt, die im digitalen Raum, z.B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen stattfindet. Digitale Gewalt funktioniert nicht getrennt von „analoger Gewalt“, sie stellt meist eine Ergänzung oder Verstärkung von Gewaltverhältnissen und -dynamiken dar.
Geschlechtsspezifische digitale Gewalt ist oft Teil von Gewalt in der (Ex)Partnerschaft, bei Trennung und Stalking und beinhaltet auch jede Form von geschlechtsbezogener Hate Speech, die über Social Media Kanäle verbreitet wird. Opfer von häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder Stalking sind häufig von beiden Gewaltformen betroffen.
(https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/digitale-gewalt/was-ist-das.html)
- Stalkerware
Kontrolle und Überwachung von (Ex-)Partner*innen mittels Software hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Valide Daten gibt es zu diesem Phänomen jedoch nicht. Das Thema Cyberstalking wird exemplarisch anhand des Themas Stalkerware behandelt; das sind Apps und Software, mit denen Dritte heimlich beobachtet und nachverfolgt werden können (Freed et al. 2018).
Die Nutzung von Stalkerware ist folglich in Abgrenzung zu einem legitimen Einsatz von Monitoring Software zu verstehen.
Cyberstalking als Ganzes umfasst darüber hinaus permanente Kontaktaufnahme über E-Mail und Textmessages; die Überwachung und Verfolgung in Sozialen Medien; heimlich installierte Kameras oder Ortungswanzen in Autos; die Veröffentlichung privater oder falscher Informationen anderer (Identitätsdiebstahl, Fakeaccounts, Doxing, Revenge-Porn) (vgl. Woodlock 2017: 591 ff.; Freed et al. 2018).
Stalkerware kann sich auf diversen internetfähigen Geräten — vom Smartphone über den Computer hin bis zu mobilen Medienabspielgeräten — befinden. Mit Stalkerware-Apps lassen sich nicht nur Bewegungsprofile erstellen, es können auch Messenger-Nachrichten, Telefonate, Browserverläufe und Passwörter mitgeschnitten werden.
Die Istanbul-Konvention (https://unwomen.de/die-istanbul-konvention/)legt einen weiten Gewaltbegriff zugrunde und definiert Gewalt gegen Frauen als, „alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“ (Artikel 3 a). Die Konvention enthält keine Definition digitaler Gewalt; trotzdem fallen gemäß Bundesregierung Handlungen wie psychische Gewalt und Nachstellung auch dann unter den Geltungsbereich der Konvention, wenn sie mithilfe elektronischer Hilfsmittel und damit im digitalen Raum erfolgen (Deutscher Bundestag 2018:3)*
Für mehr Informationen und Hilfestellungen
https://www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/de/
https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/soziale-medien/545485/soziale-medien-und-die-kommunikation-politischer-und-staatlicher-institutionen/
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/2024-09-18-rechtsextremismus-im-internet.html
Als Ansprechpartnerin im Haus der Begegnung steht Ihnen Frau Rezarta Reimann und ihr Team zur Verfügung.
Kontaktaufnahme ist möglich über:
Termine zum Thema Digitalisierung im Haus der Begegnungen:
https://hdb-schwabach.de/events/
Dienstag, 6. / 20. Mai von 15:30 – 17:00 kostenlose Digitale Beratung ohne Anmeldung
Jeden Dienstag von 14:15 – 15:30 Uhr kostenlose Digitale Beratung ohne Anmeldung (nicht in den Ferien)