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Gewalt am Arbeitsplatz kann in verschiedenen Formen auftreten: Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, Beleidigung, Bedrohung, Mobbing oder auch tätliche Angriffe.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationale Rat der Krankenpfleger (ICN) definiert Gewalt am Arbeitsplatz folgendermaßen: „… Vorfälle, bei denen Mitarbeiter in Situationen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit, einschließlich des Pendelns zur und von der Arbeit, misshandelt, bedroht oder angegriffen werden, wobei ihre Sicherheit, ihr Wohlbefinden oder ihre Gesundheit explizit oder implizit gefährdet sind“

Seit dem 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Mit dem AGG wird das seit 1994 geltende Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung - Beschäftigtenschutzgesetz - abgelöst. Das AGG hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Es beinhaltet u. a. eine Verpflichtung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, gegen Benachteiligungen aufgrund von Belästigungen und sexuellen Belästigungen vorzugehen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Mittelfranken hat eine Broschüre herausgegeben und möchte damit die Beschäftigten und Personalverantwortlichen über die gesetzlich notwendigen und möglichen Schutz- und Präventionsmaßnahmen bei Belästigung und sexueller Belästigung informieren und zum Abbau dieser Benachteiligung beitragen.

Flyer zum Thema Schutz vor Belästigung

Sind Sie von jedweglicher Form von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen, so wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren Vorgesetzten oder / und an eine vertrauenswürdige Person (z.B. Arbeitskolleg*in, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Familie)

Weitere Informationen finden Sie dazu:

Mobbing am Arbeitsplatz

Bayern gegen Gewalt

Hilfetelefon