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• Verwaltungsinterne Kontrolle und Initiative
• Information, Beratung und Unterstützung
• Initiierung von Projekten
• Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen
• Erstellen eines Gleichstellungskonzeptes um die aktuelle Situation der weiblichen Beschäftigten aufzuzeigen
• Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen anregen
• Vernetzung von Frauengruppen, Arbeitskreisen, Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik
• Probleme am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen - Gegenmaßnahmen anstoßen

 

Daraus ergeben sich Aufgaben- und Arbeitsfelder, die sich über alle Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen erstrecken:

  1. Anlauf-, Informations- und Kontaktstelle
  2. Verwaltungsinterne Tätigkeiten/Aufgaben
  3. Gremienarbeit
  4. Geschäftsführung der Frauenkommission
  5. Öffentlichkeitsarbeit

 

1. Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle

Das Büro der Gleichstellungsstelle ist Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für Beschäftigte der Stadtverwaltung
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei der Durchsetzung ihrer Rechte z. B. bei Stellenbesetzungen, bei der Realisierung von Teilzeitwünschen, Reduzierung oder Aufstockung der Arbeitszeit, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie vermittelt bei unterschiedlichen Problemen am Arbeitsplatz wie Konfliktsituationen mit Vorgesetzten, Mobbing, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz u.a.m.

Für Bürgerinnen und Bürger
Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wenden sich auch Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwabach als Informations- und Ratsuchende an die Gleichstellungsstelle. Häufige Beratungsanlässe sind Benachteiligungen im Berufsalltag und die Suche nach einer neuen beruflichen Perspektive, Probleme in Folge von Trennung und Scheidung, z.B. materielle Nachteile und Existenzkrisen, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten oder Wohnungsnot. Alleinerziehende suchen häufig um Rat bei der schwierigen Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kindererziehung. Frauen mit Gewalt- und Misshandlungserfahrungen fragen nach zuständigen Fachdiensten. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt durch Hilfe zur Selbsthilfe und vermittelt gezielt an die jeweils zuständigen Fachstellen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.

Aus den Beratungsinhalten entwickelt die Gleichstellungsbeauftragte Schwerpunkte für Aktionen und Veranstaltungen sowie themenbezogene Broschüren und Dokumentationen mit dem Ziel, frauendiskriminierende Strukturen aufzudecken, zu skandalisieren und abzubauen. In diesem Verständnis ist Beratung mehr als eine spezielle, soziale oder personenorientierte Beratung. Sie ist so verstanden Wegbereiterin für frauenpolitische Interventionen und Innovationen.

 

2. Verwaltungsinterne Tätigkeiten/Aufgaben

Zur Dienstaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten gehört die Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Dabei berät sie die Dienststellenleitungen zu Gleichstellungsfragen, unterstützt Mitarbeiterinnen in ihren Anliegen bei der Durchsetzung von Chancengleichheit oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gibt Anregungen, z.B. bezüglich Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Gremien und innerhalb der Verwaltung. Bei Personalauswahlverfahren wird die Gleichstellungsbeauftragte zu Vorstellungsgesprächen hinzugezogen.

 

3. Gremienarbeit

 Zu den ständigen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zählt ihre regelmäßige Mitarbeit und Teilnahme an/in verwaltungsinternen Gremien und Arbeitszirkeln.
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Ausschuss für Soziales und Senioren teil.
- Sie ist landes- und bundesweit organisiert. Sie ist Mitglied der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Mittelfrankens.
- Sie arbeitet mit am Schwabacher Runden Tisch gegen häusliche Gewalt, organisiert von der Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder des Polizeipräsidiums Mittelfranken.
- Die Gleichstellungsbeauftragte koordiniert den Schwabacher Arbeitskreis Netzwerk und arbeitet in der AG Mädchen Mittelfranken und im AK Mädchen Schwabach mit.
- Sie führt die Geschäfte der Frauenkommission Schwabach.
- Mitarbeit am Runden Tisch gegen häusliche Gewalt, organisiert von der Beauftragten für Kriminalitätsopfer des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

4. Geschäftsführung der Frauenkommission


Die Frauenkommission ist ein Zusammenschluss von Stadträtinnen aller Fraktionen, und gewählten Frauen aus verschiedenen Organisationen. Sie ist ein frauenpolitisches Instrument um gezielt die Interessen und Belange von Bürgerinnen gegenüber dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit zu bündeln und zu vertreten. Sie unterstützt und begleitet die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Mit der Geschäftsführung, dem Erstellen der Protokolle und der Vorbereitung der Sitzungen ist die Gleichstellungsbeauftragte beauftragt.

 

5. Öffentlichkeitsarbeit

Mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit "skandalisiert" die Gleichstellungbeauftragte die Formen der Diskriminierung von Frauen, schafft und unterstützt Foren für die kritische, öffentliche Diskussion der "Frauenfrage" und informiert über rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten.

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert in Fachtagungen, Workshops, Ausstellungen und Publikationen zu frauen- und gesellschaftspolitischen Themen.

Sie kooperiert mit regionalen und überregionalen Verbänden, Vereinen und Organisationen die zur Gleichstellung von Frauen beitragen können und vernetzt und fördert die Interessen von Frauen und Mädchen. Sie ist im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit gefragt als Interviewpartnerin für die Medien.