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Lieber GLEICH... berechtigt als später...


Meine Aufgabe ist es, Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern aufzuzeigen und Empfehlungen und Initiativen zur Beseitigung vorhandener Benachteiligung zu erarbeiten.
Das Verfassungsgebot des Grundgesetztes "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin", Artikel 3, Absatz 2 GG, ist Grundlage meiner Arbeit.

  • Frauen sind in wichtigen gesellschaftlichen Funktionen, Entscheidungsgremien und Leitungspositionen deutlich unterrepräsentiert
  • Frauen sind oft der Doppelbelastung Haushalt/Familie und Beruf ausgesetzt
  • Frauen haben oft erhebliche Schwierigkeiten beim (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben
  • Frauen sind durch Arbeitslosigkeit stärker betroffen, sind häufig in geringer bezahlten Arbeitsbereichen beschäftigt, werden seltener befördert und sind öfter von Sozialhilfezahlungen abhängig als Männer
  • Frauen werden häufig Opfer physischer und psychischer Gewalt von Männern

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz, seit 1. Juli 1996 gültig, verpflichtet die Städte und Landkreise in Bayern zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten

Um herauszufinden, in welchen Bereichen Frauen immer noch diskriminiert werden, nutzt die Gleichstellungsbeauftragte alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen: die Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, das Fachwissen der Stadtverwaltung, Statistiken und Untersuchungen der Stadt, die Fachkompetenz von Frauenorganisationen und die Ergebnisse der Geschlechterforschung. Besonders wichtig ist in allen Bereichen der Gleichstellungsarbeit die Kooperation mit anderen Ämtern, Einrichtungen und Initiativen.

Die ungerechten Verhältnisse zwischen den Geschlechtern haben eine lange Geschichte. Gleichstellung heißt nicht für jeden und jede das Gleiche, aber für alle das Richtige. Es geht nicht um die Vereinheitlichung der Lebensentwürfe von Männern und Frauen, sondern um gleiche Chancen für beide.
In Schwabach hat der Stadtrat bereits 1989 die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle beschlossen. Immer wenn es um Fragen der Chancengleichheit von Frauen und Männern geht, ist diese Stelle Ihre Anlaufstelle.