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Eltern haben die Möglichkeit, für die Teilnahme ihrer Kinder an Ferienfreizeiten unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zu beantragen. Die Bedingungen für den Erhalt dieses Zuschusses wurden verändert, um Familien den Zugang zu erleichtern. Die Richtlinien sind in dem Faltblatt "Richtlinien für die Gewährung von Individualzuschüssen zur Teilnahme bei Ferienmaßnahmen" verständlich formuliert. Das Faltblatt liegt unter anderem im Bürgerbüro im Rathaus und im Sozialreferat aus.