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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle
Familienunterstützender Dienst am 7. und 8. Juli geschlossen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) des Jugendamts ist am 7. und 8. Juli wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. In Fällen einer akuten Kindeswohlgefährdung ist die Kinderschutz-Hotline in Nürnberg  unter Telefon 0911 231-3333 durchgehend erreichbar. Das Vorzimmer des Jugendamtes ist regulär besetzt (Telefon 09122 860-335).

Freitag, 19. Dezember

Abfuhrplan

Einfach zum individuellen Abfuhrplan:

Alle Termine für Gelber Sack, Papiertonne, Restmülltonne, Biomülltonne sowie Problemabfallsammlung finden Sie unter www.abfuhrplan-schwabach.de . Die Web-Anwendung ermöglicht schnell und einfach die Erzeugung und auch den Druck eines individuellen Abfuhrplans bzw. auch nicht individuellen Abfuhrplans. Ebenso können die Termine als iCal-Dateien heruntergeladen werden.

 

Nicht individueller Abfuhrplan:

 Des Weiteren finden Sie hier den nicht individuellen Abfuhrplan für das Jahr 2026 als PDF zum downloaden.

 

Kontakt und Reklamationen:

Benötigen Sie hilfe bei der Erstellung des Indiduellen Abfuhrplans oder wurde Ihr Abfallbehälter am Abfuhrtermin nicht geleert finden Sie hier die passenden Ansprechpartner.

 

 Bitte beachten Sie:

  • Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr an der Grenze zur nächsten vom Sammelfahrzeug befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche bereitgestellt werden.
  • Nach der Leerung sind die Behälter umgehend an ihren gewohnten Standplatz auf dem Grundstück zurückzubringen.
  • Die Behälter dürfen nur mit dafür zugelassenen Stoffen und nur so weit befüllt werden, dass sich ihr Deckel ordnungsgemäß schließen lässt.
  • Überfüllte oder falsch befüllte Behälter werden nicht geleert! Ihr Inhalt muss auf eigene Kosten oder im Rahmen einer kostenpflichtigen Sonderleerung entsorgt werden.