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Die Ämter der Stadtverwaltung einschließlich des Bürgerbüros und der Stadtbibliothek haben am Freitag, 11. Juli, wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. Vereinbarte Termine können dennoch stattfinden.

Der Pflegestützpunkt ist regulär von 8:30 bis 12 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist regulär von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist regulär von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Ein vorläufiger Personalausweis kann bei Bedarf ausgestellt werden. Er kann nur in Verbindung mit dem (endgültigen) Personalausweis beantragt werden.

Bearbeitungszeit

Ein vorläufiger Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt.

Kosten

Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.

Gültigkeit

höchstens drei Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Persönliches Erscheinen

Wer einen vorläufigen Personalausweis beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen wollen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig.

 

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • den bisherigen Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde neueren Datums
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Erstellung durch zertifizierten Fotodienstleister oder direkt vor Ort im Passamt)
  • bei Beantragung eines Elternteils für ein Kind oder Baby die Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils
  • bei Erstmaliger Beantragung nach Einbürgerung zusätzlich: Personenstandsurkunde im Original ggf. mit Übersetzung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

Antragsformulare

e-government Formular:

Zustimmungserklärung

Abholungsvollmacht