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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

 

Ein vorläufiger Personalausweis kann bei Bedarf ausgestellt werden. Er kann nur in Verbindung mit dem (endgültigen) Personalausweis beantragt werden.

Bearbeitungszeit

Ein vorläufiger Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt.

Gebühren

Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro. Sollten Sie ein biometrietaugliches Lichtbild in der Behörde aufnehmen lassen, beträgt die Gebühr hierfür 6 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.

Gültigkeit

höchstens drei Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Persönliches Erscheinen

Wer einen vorläufigen Personalausweis beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen wollen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig. Leben beide Elternteile nicht nur vorübergehend getrennt, kann nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, das Ausweisdokument ohne Zustimmungserklärung beantragen. 

Weitere Informationen

Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • den bisherigen Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde neueren Datums
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Erstellung durch zertifizierten Fotodienstleister oder direkt vor Ort im Passamt)
  • bei Beantragung eines Elternteils für ein Kind oder Baby die Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils. Leben beide Elternteile nicht nur vorübergehend getrennt, kann nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, das Ausweisdokument ohne Zustimmungserklärung beantragen.
  • bei Erstmaliger Beantragung nach Einbürgerung zusätzlich: Personenstandsurkunde im Original ggf. mit Übersetzung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

Antragsformulare

e-government Formular:

Zustimmungserklärung

Abholungsvollmacht