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Ein vorläufiger Personalausweis kann bei Bedarf ausgestellt werden. Er kann nur in Verbindung mit dem (endgültigen) Personalausweis beantragt werden.

Bearbeitungszeit

Ein vorläufiger Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt.

Kosten

Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.

Gültigkeit

höchstens drei Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Persönliches Erscheinen

Wer einen vorläufigen Personalausweis beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen wollen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig.

 

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • den bisherigen Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde neueren Datums
  • ein biometrietaugliches Lichtbild mit hellem Hintergrund (farbig oder schwarz-weiß), nicht älter als ein halbes Jahr
  • bei Beantragung eines Elternteils für ein Kind oder Baby die Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils

Antragsformulare

e-government Formular:

Zustimmungserklärung