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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

 

Das Sachgebiet Pass- und Meldewesen ist zuständig für Ausweisdokumente und Dienstleistungen verschiedener Art.

Hierzu zählen (vorläufige) Personalausweise, (vorläufige) Reisepässen und Beglaubigungen.
Außerdem gehören zum Fachbereich Meldewesen An-, Ummeldungen sowie die Bescheinigungen aus dem Melderegister, Meldeauskünfte und Führungszeugnisse.
Im Meldeamt erhalten Sie auch die ab 01.11.2015 notwendige Wohnungsgeberbestätigung für den Ein- u. Auszug aus Wohnungen und sonstige Informationen zum Bundesmeldegesetz.

 

Hinweis zu Kindereinträgen im Reisepass der Eltern

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das bisherige Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Reiseersatzdokumente außerhalb der Öffnungszeit des Melde- und Passamtes:

Hier finden Sie den Internetauftritt der Bundespolizei am Flughafen Nürnberg: Unter der dort genannten Rufnummer können Sie erfahren, ob ein Reiseersatzdokument (Reiseausweis als Passersatz) durch die Bundespolizei für Ihre Reise ausgestellt werden kann.

Warnhinweis/Einreisebestimmungen der Länder:

Erkundigen Sie sich immer selbständig über die Einreisebestimmungen des Landes, welches Sie bereisen möchten. Nicht jedes Ausweis- oder Reisedokument ist für jedes Land zur Einreise zugelassen.

Fragen Sie im Zweifel immer bei der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) nach oder informieren Sie sich vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter der Rubrik „Länder-Reise-Sicherheit“.

Antragsformulare

e-government Formular:

Wohnungsgeberbestätigung