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Pflegestützpunkt geschlossen

Der Pflegestützpunkt ist am Donnerstag, 18. Juli, geschlossen.

info iconIn leichter Sprache erklärt

Ein vorläufiger Reisepass kann nur in Notfällen beantragt werden. Besteht die Möglichkeit, einen Expressreisepass (Reisepass mit beschleunigter Herstellung) zu beantragen, so kann leider kein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Ein vorläufiger Reisepass kann grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden, bei Bedarf auch vorher.

Bearbeitungszeit

Der vorläufige Reisepass wird in der Regel bei Vorlage aller nötigen Unterlagen sofort bei Beantragung ausgestellt.

Gebühr

Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.

Gültigkeit

Höchstens ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Persönliches Erscheinen

Wer einen vorläufigen Reisepass beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine a href="/images/referate/referat_2/Einwohner_Meldeamt/Melde_Pass_Zulassungsstelle/Zustimmungserklärung_Neu.pdf"""""""Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig.

 

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • den bisherigen Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde neueren Datums
  • ein biometrietaugliches Lichtbild mit hellem Hintergrund (farbig oder schwarz-weiß), nicht älter als ein halbes Jahr
  • bei Beantragung eines Elternteils für ein Kind oder Baby die Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils
  • Buchungsbestätigung der Reise

Antragsformulare

e-government Formular:

Zustimmungserklärung