Inside Banner
Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

 

info iconIn leichter Sprache erklärt

Ein vorläufiger Reisepass kann nur in Notfällen beantragt werden. Besteht die Möglichkeit, einen Expressreisepass (Reisepass mit beschleunigter Herstellung) zu beantragen, so kann leider kein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Ein vorläufiger Reisepass kann grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden, bei Bedarf auch vorher.

Bearbeitungszeit

Der vorläufige Reisepass wird in der Regel bei Vorlage aller nötigen Unterlagen sofort bei Beantragung ausgestellt.

Gebühr

Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Sollten Sie ein biometrietaugliches Lichtbild in der Behörde aufnehmen lassen, beträgt die Gebühr hierfür 6 Euro.

Gültigkeit

Höchstens ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Persönliches Erscheinen

Wer einen vorläufigen Reisepass beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig. Leben beide Elternteile nicht nur vorübergehend getrennt, kann nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, das Ausweisdokument ohne Zustimmungserklärung beantragen.

 

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • den bisherigen Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde neueren Datums
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Erstellung durch zertifizierten Fotodienstleister, hier finden Sie einen Anbieter in der Nähe: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/,

    https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462https://www.e-passtransfer.de/ oder direkt vor Ort im Passamt)

  • bei Beantragung eines Elternteils für ein Kind oder Baby die Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils. Leben beide Elternteile nicht nur vorübergehend getrennt, kann nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, das Ausweisdokument ohne Zustimmungserklärung beantragen.
  • Buchungsbestätigung der Reise
  • bei Erstmaliger Beantragung nach Einbürgerung zusätzlich: Personenstandsurkunde im Original ggf. mit Übersetzung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

Antragsformulare

e-government Formular:

Zustimmungserklärung

Abholungsvollmacht