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Die Ämter der Stadtverwaltung einschließlich des Bürgerbüros und der Stadtbibliothek haben am Freitag, 11. Juli, wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. Vereinbarte Termine können dennoch stattfinden.

Der Pflegestützpunkt ist regulär von 8:30 bis 12 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist regulär von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist regulär von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

info iconIn leichter Sprache erklärt

Ein vorläufiger Reisepass kann nur in Notfällen beantragt werden. Besteht die Möglichkeit, einen Expressreisepass (Reisepass mit beschleunigter Herstellung) zu beantragen, so kann leider kein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Ein vorläufiger Reisepass kann grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden, bei Bedarf auch vorher.

Bearbeitungszeit

Der vorläufige Reisepass wird in der Regel bei Vorlage aller nötigen Unterlagen sofort bei Beantragung ausgestellt.

Gebühr

Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.

Gültigkeit

Höchstens ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Persönliches Erscheinen

Wer einen vorläufigen Reisepass beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine a href="/images/referate/referat_2/Einwohner_Meldeamt/Melde_Pass_Zulassungsstelle/Zustimmungserklärung_Neu.pdf"""""""Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig.

 

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • den bisherigen Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde neueren Datums
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Erstellung durch zertifizierten Fotodienstleister oder direkt vor Ort im Passamt)
  • bei Beantragung eines Elternteils für ein Kind oder Baby die Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils
  • Buchungsbestätigung der Reise
  • bei Erstmaliger Beantragung nach Einbürgerung zusätzlich: Personenstandsurkunde im Original ggf. mit Übersetzung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

Antragsformulare

e-government Formular:

Zustimmungserklärung

Abholungsvollmacht