Ein vorläufiger Reisepass kann nur in Notfällen beantragt werden. Besteht die Möglichkeit, einen Expressreisepass (Reisepass mit beschleunigter Herstellung) zu beantragen, so kann leider kein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Ein vorläufiger Reisepass kann grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden, bei Bedarf auch vorher.
Bearbeitungszeit
Der vorläufige Reisepass wird in der Regel bei Vorlage aller nötigen Unterlagen sofort bei Beantragung ausgestellt.
Gebühr
Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.
Gültigkeit
Höchstens ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Persönliches Erscheinen
Wer einen vorläufigen Reisepass beantragt, muss immer persönlich erscheinen. Auch wenn Eltern für minderjährige Kinder einen Ausweis beantragen, muss das Kind oder Baby persönlich anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind oder Baby zur Beantragung erscheint, ist eine a href="/images/referate/referat_2/Einwohner_Meldeamt/Melde_Pass_Zulassungsstelle/Zustimmungserklärung_Neu.pdf"""""""Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils notwendig.
Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.