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Warnstreik im Öffentlichen Nahverkehr am Montag, 2. Februar

Streik auch beim Stadtverkehr Schwabach, weitere Informationen finden Sie hier

 

Waldfriedhof muss weiter geschlossen bleiben

Wegen der Gefahr von abknickenden Ästen muss der Waldfriedhof bis auf Weiteres geschlossen bleiben. 

Das Melde- und Passamt und das Bürgerbüro im Rathaus können Abschriften, Kopien in deutscher Sprache und Unterschriften, die entweder von einer Behörde ausgestellt sind oder bei einer Behörde vorgelegt werden sollen (z. B. Zeugnisse, Rentennachweise, Bewerbungsunterlagen), amtlich beglaubigen.

Nicht beglaubigt werden dürfen standesamtliche Urkunden, da diese nur im Original volle Beweiskraft haben. In diesem Fall stellt das Standesamt neue Urkunden aus.
Auch Grundbuchauszüge, Kaufverträge und ähnliche Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Unterlagen werden durch Notare oder Ortsgerichte öffentlich beglaubigt.

 

Gebühren: Beglaubigungen von Unterschriften kosten 10 Euro. Beglaubigungen von Fotokopien in der Regel 5 Euro je Schriftstück.

 

Ihren Wunschtermin können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Original
  • Ausweisdokument