Einige Ämter und Dienststellen verlangen die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Dieses kann bei der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle und im Bürgerbüro beantragt werden.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, brauchen Sie die Anschrift dieser Behörde sowie den Verwendungszweck.
Alternativ kann das Führungszeugnis unter Verwendung der Online-Funktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden (siehe unten).
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zehn bis vierzehn Tage.
Gebühren
Für das Führungszeugnis ist eine Gebühr in Höhe von 13 Euro zu entrichten.
Weitere Informationen und Link zur Onlinebeantragung
Führungszeugnisportal des Bundesamtes für Justiz
Informationsbroschüre zur Onlinebeantragung
Ihren Wunschtermin im Melde- und Passamt können Sie direkt online unter www.schwabach.de/terminvereinbarung.html buchen, im Bürgerbüro können Sie zu den regulären Öffnungszeiten ohne Termin vorbeikommen.