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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

 

Folgende Melde- und Passangelegenheiten können Sie online vorbereiten/erledigen:

Anmeldung Nebenwohnung

Hier können Sie Ihre Nebenwohnung anmelden.

Abmeldung Nebenwohnung

Hier können Sie Ihre Nebenwohnung abmelden.

Aufenthaltsbescheinigung

Hier können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen.

Auskunftssperre

Hier können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.

Meldebescheinigung

Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, eine Meldebescheinigung beantragen.

Melderegisterauskunft der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern

Als registrierter Benutzer haben Sie die Möglichkeit online Melderegisterauskünfte abzufragen.

Melderegisterauskunft - Online das Rathaus-Service-Portal der Stadt Schwabach

Hier können Sie als registrierter Benutzer online Melderegisterauskünfte abfragen.

Statusabfrage Personalausweis - Reisepass

Hier können Sie den Bearbeitungsstatus abfragen.

Statuswechsel einer Wohnung

Hier können Sie einen Statuswechsel Ihrer Wohnung durchführen. Z.B. von einer Nebenwohung zu einem Hauptwohnsitz.

Übermittlungssperre

Hier können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Übermittlungssperre beantragen.

Umzug

Hier können Sie Ihren Umzug ankündigen?

Wahl - Briefwahlunterlagen bestellen

Hier können Sie Briefwahlunterlagen bestellen

Wohnungsgeberbestätigung

Hier erhalten Sie die ab 01.11.2015 notwendige Wohnungsgeberbestätigung bei der An- und Abmeldung von Wohnadressen

Zuzug

Hier können Sie Ihren Zuzug online ankündigen.