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Donnerstag, 12. November

Wegen der Änderung einer Verordnung ist es erforderlich, dass Führerscheine ohne Ablaufdatum, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in ein befristet gültiges Dokument umgetauscht werden. Die Befristung des Dokumentes beträgt 15 Jahre.

Um diesen Pflichtumtausch bis zum vorgegebenen Stichtag bewältigen zu können, wurden vom Gesetzgeber folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr der Inhaberin/des Inhabers der Fahrerlaubnis

Führerschein muss umgetauscht werden bis zum...

 vor 1953 19.01.2033
 1953 - 1958 19.01.2022
 1959 - 1964 19.01.2023
 1965 - 1970 19.01.2024
 1971 oder später 19.01.2025
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr Führerschein muss umgetauscht werden bis zum...
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Es wird geraten, den Antrag zur Umstellung auf ein EU-Kartenformat mindestens 6 Monate vor dem Fristdatum bei der Führerscheinstelle zu stellen.

 

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Links:

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