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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch, 1. bis 3. Juni: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag (Fronleichnam) bis Samstag, 4. bis 6. Juni: geschlossen

Gewerbliche Märkte, Ausstellungen oder Messen sind nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig (Festsetzung). Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die sog. Marktprivilegien, z.B. Wegfall des feiertagsrechlichen Arbeitsverbotes, Reisegewerbekartenfreiheit, Abweichung von Ladenschlussvorschriften.