Gewerbliche Märkte, Ausstellungen oder Messen sind nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig (Festsetzung). Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die sog. Marktprivilegien, z.B. Wegfall des feiertagsrechlichen Arbeitsverbotes, Reisegewerbekartenfreiheit, Abweichung von Ladenschlussvorschriften.