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Gewerbliche Märkte, Ausstellungen oder Messen sind nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig (Festsetzung). Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die sog. Marktprivilegien, z.B. Wegfall des feiertagsrechlichen Arbeitsverbotes, Reisegewerbekartenfreiheit, Abweichung von Ladenschlussvorschriften.