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Vom 4. bis 15. August sind im Amt für Senioren und Soziales die Arbeitsbereiche Seniorenarbeit und Kontaktstelle Bürgerengagement nur eingeschränkt erreichbar.

Für Maßnahmen, die sich auf öffentliche Verkehrsflächen auswirken und eine Beschilderung mit Verkehrszeichen notwendig wird, ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Im Gemeindegebiet der Stadt Schwabach ist für die Erteilung einer solchen verkehrsregelnden Maßnahme das Straßenvekehrsamt zuständig.

Hier kann z.B. auch die Genehmigung zum Aufstellen von Haltverboten für Umzugstätigkeiten beantragt werden.

 

 

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Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahme