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Schulbetrieb am Montag, 12. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Wir bitten dennoch darum, die Plattform des Staatsministeriums https://www.unterrichtsausfall.bayern.de im Blick zu behalten wegen unvorhersehbarer Witterungsereignisse. Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Umsicht.

Für Maßnahmen, die sich auf öffentliche Verkehrsflächen auswirken und eine Beschilderung mit Verkehrszeichen notwendig wird, ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Im Gemeindegebiet der Stadt Schwabach ist für die Erteilung einer solchen verkehrsregelnden Maßnahme das Straßenvekehrsamt zuständig.

Hier kann z.B. auch die Genehmigung zum Aufstellen von Haltverboten für Umzugstätigkeiten beantragt werden.

 

 

Zum Thema

Downloads:

Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahme