Für Maßnahmen (z.B. Baustellen), die sich auf öffentliche Verkehrsflächen auswirken und eine Beschilderung mit Verkehrszeichen notwendig wird, ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Im Gemeindegebiet der Stadt Schwabach ist für die Erteilung einer solchen verkehrsregelnden Maßnahme das Straßenvekehrsamt zuständig.
Hier kann z.B. auch die Genehmigung zum Aufstellen von Haltverboten für Umzugstätigkeiten beantragt werden.
Auch bedürfen Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen etc.), welche auf öffentlichen Verkehrsgrund stattfinden und sich auf den allgemeinen Straßenverkehr auswirken, einer Erlaubnis.
Bereits zur Antragstellung ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung samt Veranstaltererklärung nachzuweisen bzw. einzureichen. Aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit stattgefundenen Überfahrtaten kann von einer gültigen Versicherung nicht abgesehen werden!
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Nördliche Ringstraße 2a-c