Für Maßnahmen, die sich auf öffentliche Verkehrsflächen auswirken und eine Beschilderung mit Verkehrszeichen notwendig wird, ist die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Im Gemeindegebiet der Stadt Schwabach ist für die Erteilung einer solchen verkehrsregelnden Maßnahme das Straßenvekehrsamt zuständig.
Hier kann z.B. auch die Genehmigung zum Aufstellen von Haltverboten für Umzugstätigkeiten beantragt werden.