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Vom 4. bis 15. August sind im Amt für Senioren und Soziales die Arbeitsbereiche Seniorenarbeit und Kontaktstelle Bürgerengagement nur eingeschränkt erreichbar.

Die gewerbliche und entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die erforderlichen Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen gibt es im Bereich Straßenverkehrsangelegenheiten.