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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8. bis 12. Juni, 9 bis 12 Uhr. Samstag, 13. Juni, 9 bis 12 Uhr

Die gewerbliche und entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die erforderlichen Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen gibt es im Bereich Straßenverkehrsangelegenheiten.