Inside Banner

Standesamt und Liegenschaftsamt derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Alle Infos hier

Aus personellen Gründen ist die Führerscheinstelle ab 17. März telefonisch nicht erreichbar. Alle Infos hier.

 

Wer gewerblichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Ist Ihr Geschäftssitz im Gemeindebereich der Stadt Schwabach, kann diese notwendige Gemeinschaftslizenz beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.

 

Die Erlaubnis ist in zwei Fahrzeugkategorien unterteilt:

1. zulässige Gesamtmasse von mehr 2,5 t bis maximal 3,5t

2. zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5t