Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Ist Ihr Geschäftssitz im Gemeindebereich der Stadt Schwabach, kann diese notwendige EU-Gemeinschaftslizenz (auch bei ausschließlich nationaler Befördrung notwendig) beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.
Die Erlaubnis ist in zwei Fahrzeugkategorien unterteilt:
1. zulässige Gesamtmasse von mehr 2,5 t bis maximal 3,5t
2. zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5t
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Deutsch
Nördliche Ringstraße 2a-c