Die Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform tritt in eine entscheidende Phase ein. Die Bescheide der Stadt Schwabach mit den neuen Festsetzungen der Grundsteuer für das Jahr 2025 sind im Druck und werden ab dem 31. Januar an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden in Schwabach per Post versendet. Die Steuerverwaltung bittet darum, von vorherigen Anfragen zur Bearbeitung der Bescheide abzusehen.
Hintergrund der Grundsteuerreform ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Neuregelung der Berechnungsgrundlagen erforderlich machte. Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und transparentere Bemessung der Grundsteuer sicherzustellen. Die neuen Bescheide basieren auf den im Jahr 2022 abgegebenen Erklärungen zur Grundsteuer. Die neuen Grundsteuerbescheide gelten ab dem 1. Januar 2025 und ersetzen die bisherigen Festsetzungen.