Warum zahlen Sie jetzt trotzdem mehr Grundsteuer?
Sie haben einen Fehler im Bescheid gefunden?
Sie sind nicht mehr Eigentümer/in, haben aber trotzdem einen Bescheid erhalten?
Ihre Anschrift hat sich geändert?
Wie können Sie am einfachsten die Grundsteuer zahlen?
Wie errechnet die Stadt Schwabach den neuen Hebesatz?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer in Deutschland einer Reform bedarf. Für Bayern gilt ab 2025 ein Modell, bei dem insbesondere die Flächen von Grundstücken und Gebäuden als Basis herangezogen werden. Daher haben die Finanzämter in Bayern seit 2022 entsprechende Grundsteuererklärungen von den Eigentümerinnen und Eigentümern eingefordert. Auf Basis dieser Daten erstellt das Finanzamt Schwabach die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag. Die Stadt Schwabach ist an die Bescheide des Finanzamtes Schwabach gebunden und erstellt auf deren Grundlage die Grundsteuerbescheide. Die Grundsteuerbescheide werden Anfang 2025 versendet. Bis dahin gelten die bisherigen Grundsteuerbescheide weiter.
Die Anpassung des Hebesatzes dient ausschließlich dazu, die durch die Reform geänderten Bewertungsgrundlagen auszugleichen und die dazugehörige Einnahmebasis konstant zu halten. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann es jedoch zu Veränderungen bei der Steuerhöhe kommen. Dies war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie durch den Gesetzgeber so intendiert. Der Hebesatz wird so festgelegt, dass das Gesamtaufkommen für den Stadthaushalt unverändert bleibt.
Der neue Grundsteuerhebesatz für Schwabach
Am 22. November 2024 befindet der Schwabach Stadtrat abschließend über die Umsetzung des neuen Grundsteuerhebesatzes.
Weitere Informationen folgen.
Warum zahlen Sie jetzt trotzdem mehr Grundsteuer?
Überarbeitete Berechnungsgrundlage
Das ab 2025 in Kraft tretende Grundsteuerrecht basiert auf einer komplett überarbeiteten Berechnungsgrundlage. Ein direkter Vergleich mit den Zahlbeträgen des bisherigen Grundsteuerrechts ist daher nicht möglich. Dies liegt insbesondere auch daran, dass das bisherige Grundsteuerrecht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Künftiges Flächenmodell
Für Grundstücke (Grundsteuer B) wird in Bayern das Flächenmodell angewendet. Das bedeutet, dass künftig nur noch die zugrundeliegende Fläche und deren Nutzung eine Rolle spielt, nicht mehr der jeweilige Wert von Grund und Boden oder der Gebäude. Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Grundstücken mit großen Gebäuden zahlen entsprechend mehr Grundsteuer, Eigentümerinnen und Eigentümer von kleinen Wohnungen oder von kleinen Grundstücke zahlen entsprechend weniger. Der Gesetzgeber in Bayern geht davon aus, dass ein Grundstück umso mehr Aufwand für die öffentlichen Leistungen der Gemeinde verursacht, je größer es ist.
Auswirkungen auf die Stadt Schwabach
Die Stadt Schwabach verzeichnet durch die Reform keine finanziellen Vorteile. Der Hebesatz wurde so festgelegt, dass das Gesamtaufkommen für den Stadthaushalt unverändert bleibt. Mit diesen Mitteln werden öffentliche Leistungen finanziert, darunter fallen beispielsweise Investitionen im Infrastrukturbereich, Ausgaben für Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Spielplätze sowie für kulturelle Einrichtungen.
Sie haben einen Fehler im Bescheid gefunden?
Die Stadt Schwabach ist an die übermittelten Daten des Finanzamtes Schwabachs gebunden. Finden Sie daher Fehler in Ihrem Grundsteuerbescheid, wie beispielsweise
- Straße, Hausnummer oder Wohnungsnummer sind nicht korrekt
- die Quadratmeterangaben von Grundstücken sind nicht korrekt
- Wohn- und Nutzflächen sind nicht korrekt
- etwaige Ermäßigungen sind nicht berücksichtigt
- nicht alle Eigentümer/innen wurden berücksichtigt
müssen Sie sich direkt an das Finanzamt Schwabach wenden.
Kontakt zum Finanzamt Schwabach
Die Stadt Schwabach ist nicht berechtigt, Änderungen vorzunehmen, da diese zunächst beim Finanzamt Schwabach beantragt werden müssen.
Sobald uns die neuen Daten des Finanzamtes Schwabachs vorliegen, wird die Stadt Schwabach den Grundsteuerbescheid automatisch ändern. Weitere Schritte Ihrerseits sind nicht erforderlich. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen zu viel gezahlte Grundsteuer.
Sie sind nicht mehr Eigentümer/in, haben aber trotzdem einen Bescheid erhalten?
Wenn Sie ein Grundstück oder Haus/Wohnung gekauft bzw. verkauft haben, benötigen wir von Ihnen einen Grundbuchauszug und ein Schlüsselübergabeprotoll (Formular Übergang von Nutzen und Lasten mit den Unterschriften des Käufers und Verkäufers). Die beiden Unterlagen können per Online-Formular, per E-Mail (
Ihre Anschrift hat sich geändert?
Damit es bei der Zustellung der neuen Bescheide nicht zu Problemen kommt, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen Ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen.
Die Adressänderungen können am besten per Mail an
Stadt Schwabach
Kämmereiamt
Steuerverwaltung
Ludwigstraße 16
91126 Schwabach
Wie können Sie am einfachsten die Grundsteuer zahlen?
Selbstverständlich behält ein bereits erteiltes SEPA-Mandat auch für die neue Grundsteuer ab 2025 seine Gültigkeit. Sollten Sie noch kein SEPA-Mandat erteilt haben, können Sie den vorliegenden Vordruck hier herunterladen.
SEPA-Lastschriftverfahren (PDF ausfüllbar)
eSEPA-Mandat (online)
Wie errechnet die Stadt Schwabach den neuen Hebesatz?
Ziel der Stadt Schwabach ist, dass die Gesamtsumme der Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle gleich hoch bleibt. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Hebesatzes nicht zu einer Steuererhöhung in der Summe führt.
Allerdings wird sich die individuelle Steuerzahlung ändern. Für einige wird es aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage günstiger, für andere teurer. Ein direkter Vergleich mit den Hebesätzen des bisherigen Grundsteuerrechts ist nicht zielführend. Dies liegt insbesondere auch daran, dass das bisherige Grundsteuerrecht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Die neue Berechnungsgrundlage hat der Freistaat Bayern entschieden. Die Stadt Schwabach hat hierauf keinen Einfluss.
Für die, die es genau wissen wollen:
Die neuen Grundsteuermessbeträge einer Kommune können durch die Reform niedriger oder höher ausfallen, als nach altem Recht. Falls die Mehrzahl der Grundsteuermessbeträge niedriger ist als bisher, müssen die Gemeinden ihren Hebesatz entsprechend anpassen, um das Gesamtaufkommen der Vorjahre zu erlangen.