Sie sind ein Teil der Grundbesitzabgaben und richten sich nach den jeweils gültigen Satzungen und Verordnungen.
In der Stadt Schwabach sind die Müll- bzw. Abfallgebühren in eine Grund- und in eine Leistungsgebühr gesplittet. Während die Abfallgrundgebühr unabhängig von der Abfallmenge für jede Wohn- bzw. sonstig oder gewerblich genutzte Einheit im Sinne der Abfallgebührensatzung erhoben wird, bemisst sich die Leistungsgebühr nach den in Anspruch genommenen Restmülltonnen bzw. –Containern. Rest- und Biomülltonnen können beim Recyclinghof der Stadt Schwabach im Entsorgungszentrum Neuses abgeholt und zurückgegeben werden. Container können beim Städtischen Umweltschutzamt / Abfallberatung beantragt werden. Dort sowie im Recyclinghof kann auch die gemeinsame Nutzung von Restmülltonnen beantragt werden.
Mitteilung bei Eigentümerwechsel:
Gebührenschuldner der Abfallgebühren sind die Eigentümer der betreffenden Grundstücke sowie die Personen, die an solchen Grundstücken dinglich zur Nutzung berechtigt sind (z.B. Erbbauberechtigte, Nießbraucher). Bitte teilen Sie uns deshalb Veränderungen der Rechtsverhältnisse umgehend schriftlich mit. Für die Bearbeitung benötigen wir:
- die Personenkontonummer aus dem letzten aktuellen Gebührenbescheid,
- die Objektbezeichnung/Veranlagung,
- den Namen und die Adresse des neuen Eigentümers,
- Angaben über den Zeitpunkt des grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentümerwechsels.
Auskünfte zu den Abfallgebühren erteilen die Städtische Steuerverwaltung unter Tel.-Nrn. 09122/860-232 bzw. -316
sowie das Städtische Umweltschutzamt unter Tel.-Nrn. 09122/860-228 und -342.
Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Abfallentsorgung.