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Neue Regelung ab 2017

Seit dem Jahre 2017 ist die Festsetzung der Schmutzwassergebühren auf die Städtische Steuerverwaltung, Ludwigstraße 16, übergegangen. Die Abrechnung für das Jahr 2016 erfolgte noch über das Tiefbauamt der Stadt Schwabach in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Schwabach GmbH. Die Vorauszahlungen 2017 setzt danach die Städtische Steuerverwaltung fest. Hierüber werden dann ca. im Februar jeden Jahres entsprechende Bescheide ergehen.

Auf die Gebührenschuld des jeweiligen Abrechnungszeitraums werden ab dem Jahre 2017 nicht mehr monatliche, sondern vierteljährliche Vorauszahlungen erhoben. Auf diese sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres Abschläge in Höhe eines Viertels des Jahresbetrags zu leisten. Die Vorauszahlungen betragen ein Viertel der Gebührenschuld des vorausgegangenen Abrechnungsjahres. Fehlt eine Vorjahresabrechnung oder bietet sie keinen brauchbaren Vergleichswert, so werden die Raten nach dem voraussichtlichen Jahresverbrauch geschätzt.

Gebührenschuldner ist nach den Bestimmungen der BGS/EWS, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

Erhebung erfolgt nur noch gegenüber den Eigentümern

Dies bedeutet, dass eine Erhebung der Schmutzwassergebühren ab dem Jahre 2017 nur noch gegenüber den Eigentümern erfolgt.

Daueraufträge bitte umstellen

Hinsichtlich der Schmutzwassergebühren dürfen wir Sie daher bitten, Ihre ggf. bei den Stadtwerken bestehenden Daueraufträge insoweit auf die Stadt Schwabach umzustellen. Sollten Sie der Stadt Schwabach bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall-, Straßenreinigungs-, Niederschlagswassergebühren) erteilt haben, so wird dieses, sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern, auf die Schmutzwassergebühren erweitert werden.

Zählerverwaltung verbleibt bei den Stadtwerken

Die Zählerverwaltung, der Ein-/Ausbau von privaten Wasserzählern für Gärten oder Zisternen sowie die Ablesung (Jahresablesung, Ablesung bei Umzug bzw. Eigentumswechseln) verbleiben bei den Stadtwerken. Das Melden relevanter Zählerstände für die Abrechnung erfolgt daher weiterhin an die Stadtwerke. Diese werden die Zählerstände an die Stadtverwaltung übermitteln, damit der Gebührenbescheid für Sie erstellt werden kann.

Für Fragen zu diesen Änderungen stehen Ihnen das Tiefbauamt, die Steuerverwaltung sowie die Stadtwerke Schwabach GmbH gerne zur Verfügung.

Schmutzwassergebühr im allgemeinen

Die Schmutzwassergebühr wird nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach (BGS/EWS) nach der Menge der Schmutzwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungs-anlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit dieser Abzug nicht ausgeschlossen ist. Als gebührenpflichtiges Schmutzwasser gelten ferner die aus dem Grundstück zugeführten sonstigen Wassermengen (z. B. Grundwasser aus Wasserhaltungen, Grundwassersanierungen etc.).

Die Wassermengen werden in der Regel durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Die Ablesung erfolgt weiterhin durch die Stadtwerke Schwabach GmbH. Die so ermittelten Daten werden von den Stadtwerken Schwabach GmbH dann an die Stadt Schwabach zur Festsetzung der Schmutzwassergebühr weitergeleitet.

Die Niederschlagswassergebühr wird zusammen mit der Schmutzwassergebühr ab dem Vorauszahlungszeitraum 2017 auf einem Bescheid ausgewiesen und ebenso vierteljährlich fällig. Die festgesetzten Gebühren bleiben gleich, solange sich die versiegelten Flächen oder die Grundgebühr nicht ändern. Änderungen der Flächen können Sie jederzeit dem Tiefbauamt melden, die Anpassung der Gebühr erfolgt dann immer ab dem nächsten Jahr.

 

Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach

Zum Thema

Downloads:

SEPA-Lastschriftverfahren