Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler genießen besonderen Schutz. Im Schwabacher Stadtgebiet begegnet man an vielen Stellen Schildern, die in einem grün umrandeten Dreieck einen schwarzen Adler auf weißem Grund zeigen. Diese Schilder markieren Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler und damit Orte, an denen inmitten oder am Rande der Stadt noch Natur erlebbar ist.
Solche Freiräume sind im Ballungsraum um Nürnberg und Schwabach vergleichsweise knapp. Entsprechend hoch ist die Zahl der Erholungssuchenden, die in ihrer Freizeit die Schutzgebiete aufsuchen. In den Schutzverordnungen sind daher bestimmte Regeln festgelegt, die dafür sorgen sollen, dass der Naturhaushalt in Takt bleibt. Für das Freizeitverhalten bedeutet das: Zelten und Feuermachen ist nur auf zugelassenen Plätzen erlaubt, Fahrzeuge dürfen nur auf dafür zugelassenen Wegen und Plätzen gefahren und geparkt werden. Es dürfen außerdem keine Schilder, Beschriftungen, Bemalungen oder Anschläge z.B. an Bäumen angebracht werden.
Allgemeine Verhaltensregeln in der Natur
Für alle Natur- und Landschaftsräume, auch solche die nicht unter einen besonderen Schutz gestellt wurden, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Danach darf jeder Pilze, Beeren, Tee- und Heilkräuter oder Nüsse nur für den Eigenbedarf sammeln. Wildwachsende Pflanzen, Zweige und Blätter können gepflückt werden, aber nicht mehr als es einem Handstrauch entspricht. Orchideen und andere geschützte Arten dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden.
Schutz der landwirtschaftlichen Kulturflächen
Bitte beachten sie insbesondere, dass gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz Äcker in der Zeit zwischen Saat und Ernte ebenso wie Wiesen in der Zeit des Aufwuchses nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Hundebesitzer sind verpflichtet ihre Hunde während dieser Zeit von den Flächen fernzuhalten und gegebenenfalls anzuleinen.