Allgemeinverfügung zum Schutz anlässlich der Geflügelpest
Die Stadt Schwabach hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für das Stadtgebiet Schwabach Schutzmaßnahmen anlässlich der Geflügelpest angeordnet wurden. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Schwabach unter folgendem Link veröffentlicht:
www.schwabach.de/de/amtliche-bekanntmachungen.html (Amtsblatt Nr. 14 vom 15.03.2021).
Die Tierhalter sind verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen und die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.