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Dienstag, 24. Januar
Impfpass mit Spritze

Bayernweite Aufklärungskampagne zum Thema Masernimpfung für Erwachsene des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege – auch das Gesundheitsamt Roth beteiligt sich an der Impfberatung zur Masernimpfung.

Die Kampagne „Masern – keine harmlose Kinderkrankheit“ (www.schutz-impfung-jetzt.de) startete in der Woche vom 16.01.2017.
Masern werden fälschlicherweise häufig als ,,Kinderkrankheit" bezeichnet. In Bayern erkranken aber zunehmend auch Jugendliche und junge Erwachsene an der gefährlichen Infektionskrankheit. Mehr als die Hälfte der Masernfälle in Deutschland betreffen heute Jugendliche über 10 Jahre und Erwachsene. Eine Impfung schützt. Allerdings sind gerade Jugendliche und Erwachsene oft nicht ausreichend geimpft.


Masern sind hochansteckend. Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, d.h. beim Husten, Niesen oder Sprechen. Die Erkrankung verläuft gewöhnlich in zwei Phasen, einem grippeähnlichen Vorstadium sowie dem Hauptstadium mit dem typischen Hautausschlag. In den westlichen Industrieländern führen Masern bei 10-20% der Betroffenen zu Komplikationen, wobei die Häufigkeit mit zunehmendem Alter ansteigt. Die häufigsten Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündungen, im schlimmsten Fall kommt es zu einer Gehirnentzündung.
Die Zahl der Erkrankungen bleibt seit Jahren konstant. Auch in Europa ist die Zahl der Masernerkrankungen immer noch auf einem hohen Niveau. Frankreich, Rumänien, Italien, Spanien, Deutschland und Großbritannien haben die meisten Fälle zu verzeichnen.


Im Landkreis Roth waren im letzten Jahr 3,6% der Einschulkinder überhaupt nicht gegen Masern geimpft, bei 2,9% lag eine Impfung vor und nur bei 77% waren zwei Impfungen vorhanden. Laut WHO ist eine Impfquote von 95% für die zweifache Impfung notwendig, um die Masern weltweit auszurotten. Deutschland hatte sich gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, Masern bis 2015 zu eliminieren. Dafür dürften jährlich nicht mehr als 82 Erkrankungen auftreten. Dieses Ziel wurde nicht erreicht.


Die Impfung schützt vor den Masern und möglichen Komplikationen. Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten dringend ihren Masernimpfschutz überprüfen lassen: Wenn Sie gar nicht oder nur einmal im Kindesalter geimpft wurden, sollten Sie die Impfung nachholen. Das gleiche gilt bei unbekanntem Impfstatus, z.B. wenn der Impfausweis nicht mehr aufzufinden ist. Eine Impfung verhindert auch die Verbreitung des Virus und damit die Ansteckung. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Kinder ab elf Monaten eine zweimalige Kombi-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln, bei früherem Kita-Besuch bereits ab 9 Monaten. Nicht nur Kinder- und Jugendärzte, sondern auch Frauenärzte und Allgemeinmediziner können impfen. Die Impfung führt zu keinen nennenswerten Komplikationen im Vergleich zu den schweren Folgen, die eine Erkrankung haben kann.


Auch das Gesundheitsamt Roth berät während der Kampagne verstärkt zur Masernimpfung sowie zu weiteren Impffragen. Wer sicher gehen möchte, ausreichend geimpft zu sein, kann den Impfpass sowohl beim Haus- oder Kinderarzt aber auch im Gesundheitsamt überprüfen lassen.