Am Donnerstag, 1. Mai, ist von 7 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit anlässlich dem Feiertag der Arbeit die Beflaggung der Dienstgebäude angeordnet.
Beflaggung zum Tag der Arbeit
Dienstag, 29. April
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Am Donnerstag, 1. Mai, ist von 7 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit anlässlich dem Feiertag der Arbeit die Beflaggung der Dienstgebäude angeordnet.