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Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung im Schwabacher Rathaus: IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch und Oberbürgermeister Peter Reiß sowie Addis Mulugeta (Firmenservice internationale Fachkräfte der IHK), Lars Hagemann (Leiter IHK-Geschäftsstelle Nürnberger Land | Schwabach | Landkreis Roth) und Schwabachs Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht (jeweils von links).

Wie können Unternehmen internationale Fachkräfte leichter einstellen? Für Firmen in Schwabach gibt es dazu nun Beratung aus einer Hand: Die IHK Nürnberg für Mittelfranken und die Stadt Schwabach haben eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet: Die Ausländerbehörde der Stadt wird mit dem „IHK-Firmenservice internationale Fachkräfte“ (FiF) örtliche Betriebe beraten.
Immer mehr Unternehmen in Mittelfranken suchen dringend Fachpersonal. Nach den Themen Energie und Inflation ist der Fachkräftemangel eines der größten Probleme der mittelfränkischen IHK-Betriebe. Diese richten bei der Personalsuche den Blick auch ins Ausland. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken berät ihre Mitgliedsunternehmen bei Fragen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung und insbesondere zum sogenannten „Beschleunigten Fachkräfteverfahren“. Dazu hat sie den „IHK-Firmenservice internationale Fachkräfte“ (FiF) gegründet. Durch die Kooperation mit den Ausländerbehörden kann der Firmenservice den Unternehmen Beratung aus einer Hand anbieten. Außerdem kann er dazu beitragen, die ausländerrechtlichen Verfahren zu beschleunigen.
Der IHK-Firmenservice hat bereits mit mehreren Kommunen Kooperationsvereinbarungen geschlossen, um Unternehmen gemeinsam zu beraten (Stadt Nürnberg, Nürnberger Land, Stadt und Landkreis Fürth, Stadt Erlangen, Landkreis Roth und Landkreis Erlangen-Höchstadt). „Wir freuen uns sehr darüber, dass die Stadt Schwabach gemeinsam mit uns dazu beiträgt, die Verfahren rund um die Fachkräfteeinwanderung zu vereinfachen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch. „Wir konnten in den letzten Jahren über 360 Unternehmen beraten und so die Einstellung ausländischer Fachkräfte erleichtern.“
Auch Oberbürgermeister Peter Reiß zeigte sich erfreut über die Zusammenarbeit: „Unter anderem bei Firmenbesuchen und Unternehmertreffs werde ich regelmäßig angesprochen: Die Anwerbung von Fachkräften beschäftigt die Unternehmerinnen und Unternehmer sehr – unabhängig von der Unternehmensgröße. Mit der IHK und der Stadt Schwabach haben sich nun zwei starke Partner gefunden, die die Unternehmen hier aktiv unterstützen können. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der IHK, die ihr Know-How und ihre Erfahrung zum Wohle des Wirtschaftsstandorts Schwabach einbringen wird, und freue mich auf die Kooperation.“

 

Hintergrund: Was ist das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft trat, bietet Unternehmen erweiterte Möglichkeiten, Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten und Nicht-EWR-Staaten zu rekrutieren. Eingeführt wurde damit auch ein sogenanntes „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Dadurch können Personen aus Drittstaaten das erforderliche Visum schneller erhalten. Beschleunigt werden sowohl die Anerkennung des ausländischen Abschlusses als auch die Terminvergabe und Visumsausstellung bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland.
Ziel ist es, für die Unternehmen und Fachkräfte eine schnelle und transparente Abwicklung sowie eine hohe Planbarkeit der aufenthaltsrechtlichen Prozesse zu erreichen. Die Stadt Schwabach will durch die Kooperation den Bearbeitungsprozess effizienter machen. Die IHK übernimmt im Rahmen dieser Kooperation im engen Austausch mit der Ausländerbehörde die Beratung der Unternehmen.

 

Wie läuft die Beratung für Unternehmen ab?

Die Ausländerbehörde weist auf die Beratung durch die IHK hin. Die IHK berät binnen drei Tagen nach Anfrage die Unternehmen darüber, ob das beschleunigte Verfahren Anwendung finden kann, wie das Verfahren abläuft, was es kostet und wie die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erreicht werden kann.
Die IHK führt alle für das Vorhaben notwendigen Unterlagen zusammen und füllt gemeinsam mit dem Unternehmen die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ aus, um die Zustimmung der Bundesagentur einzuholen. Die gesammelten notwendigen Unterlagen gehen dann direkt von der IHK an die Ausländerbehörde.