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Die Ämter der Stadtverwaltung einschließlich des Bürgerbüros und der Stadtbibliothek haben am Freitag, 11. Juli, wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. Vereinbarte Termine können dennoch stattfinden.

Der Pflegestützpunkt ist regulär von 8:30 bis 12 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist regulär von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist regulär von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Zuletzt wurden durch den Stadtrat die Fördertöpfe für die Vereinsanlagen (von 33.000 € auf 53.000 €) und für den Sportbetrieb (von 16.250 € auf 30.000 €) deutlich erhöht. Dies hat die Stadtverwaltung zum Anlass genommen, die Sportförderung erstmals in einer Richtlinie umfassend zu beschreiben und zu regeln.

Nach Beteiligung des Sportbeirates der Stadt und der Vollversammlung des Stadtverbandes der Schwabacher Turn- und Sportvereine e.V. wurde die Sportförderrichtlinie am 14.05.2019 im Hauptausschuss einstimmig beschlossen.

Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen zählen neben einer grundsätzlich erforderlichen Mitgliedschaft im Stadtverband der Schwabacher Turn- und Sportvereine e.V. u. a. die Mitgliedschaft im BLSV, dem BSSB oder über seinen Dachverband dem DOSB und einem Vereinsmitgliedsbestand von mindestens 25 aktiven Mitgliedern. Außerdem müssen mindestens 50 % der Gesamtmitglieder des Vereins ihren Hauptwohnsitz in Schwabach haben.

Die Richtlinie regelt insbesondere:

  • Zuschüsse zum Unterhalt von Vereinssportanlagen
  • Zuschüsse zum Sportbetrieb
  • Übungsleiterzuschüsse
  • Investitionszuschüsse

Neu eröffnet ist darüber hinaus die Möglichkeit zur finanziellen Förderung einer Übungsleiter-/ Trainerausbildung und Ausbildung eines Vereinsmanagers nach dem Qualifizierungssystem des BLSV sowie die Erstellung eines Dokumentationshandbuchs.

Die Richtlinie findet bereits für das Haushaltsjahr 2019 Anwendung und ist unter folgendem Link zu finden.

https://www.schwabach.de/de/politik/referate/referat-1-interne-dienste-und-schulen/67-schul-und-sportamt/70-dienstleistungen/1832-sportwesen.html

Der Vollzug der Richtlinie findet bis auf Ziffer 5 im Schul- und Sportamt statt.