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Das Schul- und Sportamt regelt die Belegungen der städtischen Sportstätten für Schule und Verein. Zudem ist das Amt der erste Ansprechpartner der zahlreichen Sportvereine hinsichtlich der Sportstättenbelegungen für Übungsbetriebe und Veranstaltungen im Stadtgebiet Schwabach oder beispielsweise der Sportförderung.

Durch den Stadtverband Schwabach werden pro Jahr ein Sommer- sowie ein Winterplan für die Sporthallenbelegungen erstellt. Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, die dem Stadtverband angehören. Alle noch verbleibenden Zeiten werden anschließend direkt über das Schul- und Sportamt vergeben. Anträge können nun auch sonstige Nutzer für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Schwabach zur Sportausübung einreichen.

Entsprechend der aktuell geltenden Version der Sport-Tarifordnung (SportTO) wird die Nutzung quartalsmäßig abgerechnet. Auskunft hierzu erteilt das Schul- und Sportamt.

Bei der Benutzung von Sportstätten der Stadt Schwabach zur nichtsportlichen Nutzung muss eine Nutzung über das Amt für Gebäudemanagement beantragt werden.

Aktuelles:

Der endgültige Sommerplan 2024 der Schwabacher Turnhallen wurde vom Stadtverband Schwabach veröffentlicht. Dieser gilt für den Zeitraum vom 8. April 2024 bis 13. Oktober 2024. Eine Rückgabe der belegten Zeiten ist nur möglich, wenn ein anderer Verein/Nutzer diese Zeiten übernimmt.


Die freien Zeiten im Sommerplan können direkt über das Schul- und Sportamt beantragt werden. Die derzeit noch freien Hallenzeiten sowie Anträge entnehmen Sie den Downloads am Seitenende.

 

Städt. SportTO:

Zum 01.05.2023 ist eine neue Tarifordnung für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Schwabach zur Sportausübung in Kraft getreten. Die aktuelle Fassung finden Sie in den Downloads am Seitenende.