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Ortsrecht A - Z

Das Schwabacher Ortsrecht ist eine Sammlung der vom Stadtrat der Stadt Schwabach beschlossenen Satzungen und Verordnungen, die selbstständige Bedeutung haben.

Nicht aufgenommen in das Ortsrecht sind insbesondere Bebauungspläne und Veränderungssperren als Satzungen nach dem Baugesetzbuch. Ebenfalls nicht enthalten sind die Haushaltssatzungen. Diese Satzungen sind dem Baureferat bzw. dem Finanzreferat zugeordnet.

Die Ortsrechtssammlung im Internet ist keine amtliche Bekanntmachung im Sinne der Erlassvorschriften für Satzungen bzw. Verordnungen. Rechtlich verbindlich ist allein die im Amtsblatt der Stadt Schwabach bekannt gemachte Fassung des jeweiligen Ortsrechts.

Das Ortsrecht wird vom Rechtsamt verwaltet und herausgegeben. Da auch bei größter Sorgfalt bei der Übertragung der Texte in die Rechtssammlung Fehler leider nicht vollständig ausgeschlossen werden können, sind wir für entsprechende Hinweise dankbar.

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