Banner Verwaltung & Politik
Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Unsere vier Verbundmittelschulen hatten bis 2010 als Hauptschulen einen festumgrenzten Schulsprengel (Einzugsbereich nach Wohnadressen und damit auch nach abgebenden Grundschulen), der auch heute noch die für Sie zuständige Schule ist:


Schwabacher Karl-Dehm- Mittelschule:

Schüler aus der Luitpolt-Grundschule, aus den Grundschulen Kammerstein und Rohr/Regelsbach

Schwabacher Johannes-Kern-Mittelschule:

Schüler aus der Christian-Maar-Grundschule und der Johannes-Helm-Grundschule (mit Ortsteilen Penzendorf und Schwarzach), aus der Grundschulen Wolkersdorf

Mittelschule Rednitzhembach:

Schüler aus der Grundschule Rednitzhembach und der Grundschule Schwanstetten (ehemaliger Schulverband)

Mittelschule Wendelstein:

Schüler aus der Grundschule Wendelstein und den Grundschulen Klein-/Großschwarzenlohe und Röthenbach St.Wolfgang

Wechsel innerhalb des Verbundes sind möglich,

müssen aber im Einzelfall beantragt und entschieden werden. Dabei ist folgendes Vorgehen notwendig:
• Ausfüllen des Antrages
• Begründung des Antrages (z.B. angestrebtes Bildungsangebot an der eigenen Schule nicht angeboten wie M-Zweig, V-Klasse, Praxis-Klasse, Profilklasse, Ganztag; auch denkbar: Betreuung, Zweitwohnsitz, Umzug...;)
• Die Entscheidung über den Antrag trifft die Rektorenkonferenz des Verbundes. Hier ist einstimmige Zustimmung notwendig.
Eine freie Wahl einer Schule im Verbund ist ohne Begründung nicht vorgesehen.

Wechsel aus dem Verbund heraus:

Hier ist das herkömmliche Verfahren zum Gastschulantrag notwendig, in dem ebenfalls gut begründet werden muss. Hier müssen abgebende und aufnehmende Schule zustimmen, ebenso wie die beteiligten Sachaufwandsträger – aufnehmende und abgebende Kommune.