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Standesamt nur eingeschränkt erreichbar. Alle Infos hier

Die gewerbliche und entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die erforderlichen Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen gibt es im Bereich Straßenverkehrsangelegenheiten.