Banner Verwaltung & Politik
Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

 

Die Obdachlosenfürsorge

  • wird tätig bei Obdachlosigkeit etwa in Folge von Zwangsräumungen bzw. in Folge schwieriger Lebenslagen wie zum Beispiel Trennungen
  • hilft und berät im Vorfeld
  • weist Notunterkünfte zu
  • verwaltet die städtische Übergangswohnanlage "Schwalbenweg"

Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust nach Kündigung des Mietverhältnisses bzw. nach Eingang einer Räumungsklage bietet der Sozialpädagogische Fachdienst im Amt für Senioren und Soziales, Frau Hochburger, Nördliche Ringstraße 2 a-c, 91126 Schwabach, Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 09 bis 13:30 Uhr, Tel.: 09122/860-430 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Für Menschen, die in der städtischen Übergangswohnanlage „Schwalbenweg“ untergebracht sind, steht die Beratungsstelle "Soziale Stadt", Schwalbenweg 2, Herr Lebold, zur Verfügung. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr, Tel.: 09122 878060.

Junge Menschen, die wohnungslos sind, und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenden sich zur Prüfung von Maßnahmen der Jugendhilfe an das Amt für Jugend und Familie. Generell besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gegebenenfalls die Möglichkeit, auch Leistungen der erweiterten Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.

Ist eine Obdachlosigkeit bereits eingetreten, prüft das Ordnungsamt die Voraussetzungen für die Zuteilung in der städtischen Übergangswohnanlage bzw. der Notunterkunft für Frauen. Hierfür sind die untengenannten Kontaktdaten zu verwenden.