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Die Obdachlosenfürsorge

  • wird tätig bei Obdachlosigkeit etwa in Folge von Zwangsräumungen bzw. in Folge schwieriger Lebenslagen wie zum Beispiel Trennungen
  • hilft und berät im Vorfeld
  • weist Notunterkünfte zu
  • verwaltet die städtische Übergangswohnanlage "Schwalbenweg"

Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust nach Kündigung des Mietverhältnisses bzw. nach Eingang einer Räumungsklage bietet der Sozialpädagogische Fachdienst im Amt für Senioren und Soziales, Frau Hochburger, Nördliche Ringstraße 2 a-c, 91126 Schwabach, Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 09 bis 13:30 Uhr, Tel.: 09122/860-430 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Für Menschen, die in der städtischen Übergangswohnanlage „Schwalbenweg“ untergebracht sind, steht die Beratungsstelle "Soziale Stadt", Schwalbenweg 2, Herr Lebold, zur Verfügung. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr, Tel.: 09122 878060.

Junge Menschen, die wohnungslos sind, und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenden sich zur Prüfung von Maßnahmen der Jugendhilfe an das Amt für Jugend und Soziales. Generell besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gegebenenfalls die Möglichkeit, auch Leistungen der erweiterten Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.

Ist eine Obdachlosigkeit bereits eingetreten, prüft das Ordnungsamt die Voraussetzungen für die Zuteilung in der städtischen Übergangswohnanlage bzw. der Notunterkunft für Frauen. Hierfür sind die untengenannten Kontaktdaten zu verwenden.