Personen mit bestandener Jägerprüfung wird ein 1- bzw. 3-Jahresjagdschein erteilt. Sonderregelungen gibt es für Personen unter 18 Jahren sowie für ausländische Jagdgäste. Darüber hinaus nimmt die Stadt Schwabach auch Aufsichtsfunktionen als untere Jagdbehörde war. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der festgesetzten Abschusspläne sowie des Vertragsverhältnisses zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften.
ACHTUNG: Unwetterwarnung des DWD für heute, Mittwoch, ab 14 Uhr. Auch das Stadtgebiet von Schwabach könnte betroffen sein von Starkregen und Hagelschlag.