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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Die Steuerverwaltung erstellt Gewerbesteuerbescheide, Grundbesitzabgabenbescheide (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Niederschlags- und Schmutzwasser-Einleitungsgebühr) und erhebt die Hundesteuer.

Die aktuellen Hebesätze lauten (Stand: Januar 2025) 

Gewerbesteuer: 390 v.H

Grundsteuer A (landwirtschaftl. Grundstücke): 300 v.H

Grundsteuer B (bebaute und sonst. Grundstücke): 480 v.H

Straßenreinigungsgebühren: 3,72 €/lfd. Meter jährlich

Müllgebühren: Zuständigkeit beim Umweltschutzamt

Hundesteuer: 100 € jährlich

für Zweithunde und weitere Hunde jeweils: 140 € jährlich

Hundesteuer für sog. Kampfhunde: 800 € jährlich

 

Abwassergebühren:

Niederschlagswasser: 0,39 € pro m² versiegelter Fläche jährlich

Schmutzwasser: 2,64 € pro m³ Schmutzwasser