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Die Melde-, Pass- und Zulassungsstelle sowie das Bürgerbüro sind im Dezember wegen einer Software-Umstellung an einigen Tagen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Seit 2001 erhebt die Stadt Schwabach die Müllgebühren in Form einer Grund- und Leistungsgebühr. Privathaushalte entrichten Grundgebühren entsprechend der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten. Die Leistungsgebühr wird entsprechend der benutzten Restmülltonne erhoben. Je größer die Tonne, desto höher die Gebühr. Alle zusätzlichen Dienstleistungen der Abfallwirtschaft wie Biotonne, Papiertonne, Gartenabfallcontainer, Entsorgung über den Recyclinghof, Sondermüllentsorgung sowie die Abfallberatung sind in dieser Gebühr bereits enthalten. Nur wer die Sperrmüllabfuhr in Anspruch nimmt oder Restmüll am Recyclinghof selbst anliefert, muss eine zusätzliche Gebühr entrichten.

Gebühren ab 01.01.2022

Gebühren (monatlich)

 

ab 01.01.2022

Grundgebühr
(hinzu kommt die Leistungsgebühr entsprechend der Größe des Restmüllbehälters):  
   

- pro Wohneinheit

         5,00 €
Leistungsgebühr (entspr. Behältergröße Restmüll):      
    40-Liter-Restmülltonne          8,10 €
    60-Liter-Restmülltonne         12,20 €
    80-Liter-Restmülltonne         16,30 €
  120-Liter-Restmülltonne         24,40 €
  240-Liter-Restmülltonne         48,90 €
1100-Liter-Restmüllcontainer:    
- wöchentliche Leerung       447,80 €
- 2-wöchentliche Leerung       223,90 €
1100-Liter-Restmüllcontainer gewerblich
bei Nichtnutzung Bioabfallcontainer:
   
- wöchentliche Leerung       340,20 €
- 2-wöchentliche Leerung       170,10 €
Gebühr für besondere Abfuhr Restmüllcontainer        102,10 €
Restmüllsack (70 Liter)             6,00 €
Sperrmüllabfuhr         15,00 €
Selbstanlieferung von Restmüll am EZS:    
- Kleinmengenpauschale (wie Restmüllsack)           6,00 €
- bei Verwiegung (ab 60 kg)       200,00 € / t
Zusätzliche Biotonnen:      
   80 Liter           5,60 €
 120 Liter           8,30 €
 240 Liter         16,70 €

 

Berechnung der Grundgebühr bei gewerblich oder gemischt genutzten Grundstücken:

Basis ist die vorhandene umbaute abschließbare Nutzfläche. Diese wird nach folgendem Schlüssel in Grundgebühreneinheiten umgerechnet (monatliche Grundgebühr pro Einheit 5 €):

Nutzfläche 
bis 400 m² 2 Grundgebühreneinheiten
mehr als 400 m² bis 1500 m² 4 Grundgebühreneinheiten
je weitere angefangene 1000 m² 2 zusätzliche Grundgebühreneinheiten

Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Abfallgebührensatzung der Stadt Schwabach (AbfGebS) vom 8. Dezember 2000

Weitere Auskünfte insbesondere zu den Sonderregelungen im gewerblichen Bereich erteilt die Abfallberatung.

Gebührenbescheid

Abfallgebühren werden mit dem Grundabgabenbescheid erhoben. Er ergeht von der Steuerverwaltung an Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen, nicht an Mieter. Enthalten sind neben Abfallgrundgebühren, Gebühren für Restmüllbehälter auch Grundsteuer und ggf. Straßenreinigungsgebühren. Der letzte Bescheid gilt solange, bis für das Grundstück eine Änderung erfolgt (keine Jahresabrechnung). Grundbesitzabgaben werden vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bitte helfen Sie durch bargeldlose Zahlung Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren. Senden Sie hierzu bitte den Vordruck für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) ausgefüllt und unterschrieben an die Steuerverwaltung der Stadt Schwabach.