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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Auf welcher Grundlage basiert die KSpS?

Auf Grundlage der Bayerischen Bauordnung gibt es für die Stadt Schwabach eine KSpS für private Spielplätze.

 

Wann gilt die KSpS?

Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen besteht die Verpflichtung eines ausreichend großen Kinderspielplatzes.

 

Was wird in der KSpS geregelt?

Zur Erfüllung der Spielplatzpflicht regelt sie die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und die Unterhaltung von Spielplätzen sowie die Ablöse der Pflicht.

 

Welche Ziele verfolgt die KSpS?

Ziele der KSpS für private Spielplätze sind die wohnortnahe Abdeckung mit Spielplätzen, je nach Altersgruppen, Kinder bis sechs Jahre und Kinder von sechs bis zwölf Jahre im Sinne der DIN 18034-1, mit unterschiedlicher Gestaltung und Ausstattung. Zum anderen sorgt die KSpS für eine Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Transparenz bei der Errichtung von privaten Spielplätzen innerhalb der Stadt Schwabach.

 

Wie ist Umsetzung der KSpS darzustellen?

Private Kinderspielplätze sind detailliert mit Lage, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung in einem qualifizierten Freiflächengestaltungsplan (FFGP) darzustellen. Mit dem Bauantrag ist eine genaue Spielplatzberechnung einzureichen.