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Die Stadt Schwabach betreut zwei intakte Friedhöfe und einen aufgelassenen Friedhof an der Straßengabelung Bahnhofstraße / Penzendorfer Straße, der als Grünfläche fungiert. Weitere Friedhöfe werden von den Kirchen betreut.

Waldfriedhof

Mit ca. 400 Beisetzungen jährlich ist der 120.000 qm große Waldfriedhof der Hauptfriedhof Schwabachs. Er verfügt über ca. 10.000 Gräber.
Er zeichnet sich v.a. durch seinen reichen Baumbestand aus. Viele Skulpturen und außergewöhnliche Grabsteine laden auch ein, den Waldfriedhof zu einem meditativen und beschaulichen Verweilen zu nutzen.

Friedhof Wolkersdorf

Auf dem Friedhof Wolkersdorf finden pro Jahr etwa 15 bis 20 Erdbestattungen sowie fünf bis zehn Urnenbeisetzungen statt. Er hat eine Grundfläche von rund 11.000 Quadratmetern.

Allgemeine Friedhofsinformationen

Der Friedhof ist ein Ort der Besinnung und der Ruhe. Die einzelnen Grabstellen sind mehr als nur das Grabmal, es ist der Ort, an dem man gefühlsmäßig dem Toten nahe ist. Ein Ort der Zwiesprache, der hilft, mit dem Verlust des geliebten Verstorbenen leben zu lernen. Das liebevolle Bepflanzen der Grabstelle ist ein wichtiges Element der Erinnerung und der Trauerbewältigung.

Beim Neukauf einer Grabstelle sind daher einige Überlegungen anzustellen, die sich nach der Größe der "Restfamilie", dem finanziellen Rahmen und dem gewünschten Pflegeaufwand bemessen.

Bei all diesen Überlegungen hilft Ihnen unsere Friedhofsverwaltung am Waldfriedhof gerne. Nutzen Sie unsere Friedhofsführungen, die mehrfach im Jahr angeboten werden, um sich rechtzeitig vor einem Sterbefall- emotional unbelastet -, die einzelnen Vor- und Nachteile der verschiedenen Grabarten vor Ort erklären zu lassen (Termine unter Schwabacher Waldfriedhof).

Mit Ausnahme der Urnentürme ist ein Grabkauf bereits zu Lebzeiten möglich.

Wahlgräber

Der Vorteil von Wahlgräbern ist die Möglichkeit zwischen mehreren Standorten auf dem Friedhof zu wählen und die Gräber auch über die normale Ruhfrist hinaus um jeweils mindestens 5 Jahre zu verlängern.

Die Maße eines Einzelgrabes sind 1,00 m x 2,00 m. Mehrere nebeneinander liegende Grabstätten können auch zu sog. Familiengräbern (Doppel- Dreier-, Vierergräber) zusammen gefasst werden. Eine doppeltiefe Belegung (2 Erdbestattungen übereinander) ist bei Wahlgräbern möglich, wenn die Friedhofsverwaltung dem Antrag entspricht.

Zusätzlich zu den Erdbestattungen können auf Wahlgräbern auch Urnen beigesetzt werden. Ein Grabplatz kostet 46 € pro Jahr.

Reihengräber

Die Reihengräber auf dem Waldfriedhof in Abteilung 22 sind Einzelgrabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach vergeben werden. Es kann nur eine Person beigesetzt werden und das Nutzungsrecht (15 Jahre) kann nicht verlängert werden. Ein Reihengrab kostet für 15 Jahre 350 €.

Urnenwahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätten sind Erdgräber (1,2 m x 0,6 m),  in denen bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Eine Grabplatz kostet 46 € pro Jahr.

Ruhefristen:

Die Ruhefrist ist die Zeit, für deren Dauer die Grabstätte im Voraus bezahlen werden muss. Die Ruhefristen richten sich nach der Art der Bestattung (Urnen- oder Erdbestattung) und nach der Bodenbeschaffenheit der jeweiligen Friedhöfe.

Bei den städtischen Friedhöfen gelten folgende Ruhefristen:

Waldfriedhof: Erdbestattung 15 Jahre,  Urnenbestattung 10 Jahre
Friedhof Wolkersdorf: Erdbestattung 12 Jahre, Urnenbestattung 10 Jahre

Kindertränenwiese

Auf der „Kindertränenwiese", einem Gemeinschaftsprojekt der Stadt und des Stadtkrankenhauses, fanden bisher tot geborene Babys (Embryonen unter 500 g) einen würdigen Grabplatz, sofern die Eltern nicht eine Einzelbeisetzung wünschten. Zweimal im Jahr konnten betroffene Eltern und Verwandte Abschied von ihren so jung verstorbenen Kindern nehmen. Wegen der Schließung der Gynäkologie im Stadtkrankenhaus im Jahr 2015 wird auf diese Sammelbeisetzungen nun verzichtet.

Außerhalb Schwabachs verstorbene Embryos können auf Wunsch der Eltern natürlich auf unseren Friedhöfen in Kindergräbern oder in bereits bestehenden Gräbern beigesetzt werden (Kosten: 100 Euro, Gebührensatzung §10, Nr.1). Die Kindertränenwiese wird weiterhin von unseren Friedhofsarbeitern gärtnerisch gepflegt und die Pflegekosten von 500 Euro einmal jährlich in Rechnung gestellt.

Neben der Kindertränenwiese (Abteilung 29) sind auch die Kindergräber untergebracht.

 

 

Außerhalb Schwabachs verstorbene Embryos können auf Wunsch der Eltern natürlich auf unseren Friedhöfen in Kindergräbern oder in bereits bestehenden Gräbern beigesetzt werden (Kosten : 100 € , Geb.Satzung § 10 Nr. 1.). Die Kindertränenwiese des Krankenhauses wird weiterhin von unseren Friedhofsarbeitern gärtnerisch gepflegt und die Pflegekosten in Höhe von 500 € als Pauschale einmal jährlich zum 30.06. in Rechnung gestellt.

Zum Thema

Links:

Friedhofsbüro