Seit 2001 erhebt die Stadt Schwabach die Müllgebühren in Form einer Grund- und Leistungsgebühr. Privathaushalte entrichten Grundgebühren entsprechend der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten. Die Leistungsgebühr wird entsprechend der benutzten Restmülltonne erhoben. Je größer die Tonne, desto höher die Gebühr. Alle zusätzlichen Dienstleistungen der Abfallwirtschaft wie Biotonne, Papiertonne, Gartenabfallcontainer, Entsorgung über den Recyclinghof, Sondermüllentsorgung sowie die Abfallberatung sind in dieser Gebühr bereits enthalten. Nur wer die Sperrmüllabfuhr in Anspruch nimmt oder Restmüll am Recyclinghof selbst anliefert, muss eine zusätzliche Gebühr entrichten.
Gebühren ab 01.01.2022
Gebühren (monatlich) |
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ab 01.01.2022 |
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Grundgebühr (hinzu kommt die Leistungsgebühr entsprechend der Größe des Restmüllbehälters): |
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- pro Wohneinheit |
5,00 € | |
Leistungsgebühr (entspr. Behältergröße Restmüll): | ||
40-Liter-Restmülltonne | 8,10 € | |
60-Liter-Restmülltonne | 12,20 € | |
80-Liter-Restmülltonne | 16,30 € | |
120-Liter-Restmülltonne | 24,40 € | |
240-Liter-Restmülltonne | 48,90 € | |
1100-Liter-Restmüllcontainer: | ||
- wöchentliche Leerung | 447,80 € | |
- 2-wöchentliche Leerung | 223,90 € | |
1100-Liter-Restmüllcontainer gewerblich bei Nichtnutzung Bioabfallcontainer: |
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- wöchentliche Leerung | 340,20 € | |
- 2-wöchentliche Leerung | 170,10 € | |
Gebühr für besondere Abfuhr Restmüllcontainer | 102,10 € | |
Restmüllsack (70 Liter) | 6,00 € | |
Sperrmüllabfuhr | 15,00 € | |
Selbstanlieferung von Restmüll am EZS: | ||
- Kleinmengenpauschale (wie Restmüllsack) | 6,00 € | |
- bei Verwiegung (ab 60 kg) | 200,00 € / t | |
Zusätzliche Biotonnen: | ||
80 Liter | 5,60 € | |
120 Liter | 8,30 € | |
240 Liter | 16,70 € |
Berechnung der Grundgebühr bei gewerblich oder gemischt genutzten Grundstücken:
Basis ist die vorhandene umbaute abschließbare Nutzfläche. Diese wird nach folgendem Schlüssel in Grundgebühreneinheiten umgerechnet (monatliche Grundgebühr pro Einheit 5 €):
Nutzfläche | |
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bis 400 m² | 2 Grundgebühreneinheiten |
mehr als 400 m² bis 1500 m² | 4 Grundgebühreneinheiten |
je weitere angefangene 1000 m² | 2 zusätzliche Grundgebühreneinheiten |
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Abfallgebührensatzung der Stadt Schwabach (AbfGebS) vom 8. Dezember 2000.
Weitere Auskünfte insbesondere zu den Sonderregelungen im gewerblichen Bereich erteilt die Abfallberatung.
Gebührenbescheid
Abfallgebühren werden mit dem Grundabgabenbescheid erhoben. Er ergeht von der Steuerverwaltung an Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen, nicht an Mieter. Enthalten sind neben Abfallgrundgebühren, Gebühren für Restmüllbehälter auch Grundsteuer und ggf. Straßenreinigungsgebühren. Der letzte Bescheid gilt solange, bis für das Grundstück eine Änderung erfolgt (keine Jahresabrechnung). Grundbesitzabgaben werden vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bitte helfen Sie durch bargeldlose Zahlung Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren. Senden Sie hierzu bitte den Vordruck für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) ausgefüllt und unterschrieben an die Steuerverwaltung der Stadt Schwabach.