Inside Banner

Beistandschaft vom 15. bis 21. Januar geschlossen
Wegen Umstellungsarbeiten zur Einführung einer neuen Software muss die Beistandschaft im Amt für Jugend und Familie leider im Zeitraum vom 15. bis 21. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

Adoption ist die Annahme eines Kindes mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die Adoption stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen. Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie sichern. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist es daher, Kinder zu geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln, nicht aber für Bewerber "passende" Kinder zu suchen (Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter). Auf Grund einer Vereinbarung, werden die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Schwabach durch das Kreisjugendamt Roth wahrgenommen.

Die Adoptionsvermittlungsstelle

  • berät Mütter / Väter, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
  • berät Adoptionsbewerber, die in Schwabach leben und erstellt den Adoptionseignungsbericht
  • vermittelt ein Kind zur Adoption
  • betreut das Kind, leibliche und Adoptionseltern bis zum Adoptionsabschluss
  • berät bei Stiefelternadoption und erstellt die gutachterliche Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht
  • berät und unterstützt erwachsene Adoptierte bei der Suche nach ihren familiären Wurzeln.