Der ordnungsrechtliche Jugendschutz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre körperliche, geistige oder seelische Entwicklung zu bewahren. Diese Vorgaben helfen dabei, den Umgang mit Minderjährigen so zu gestalten, dass ihr Wohlbefinden und ihre Sicherheit gefördert werden.
Dazu gehören auch Vorgaben, die den Schutz von Minderjährigen bei öffentlichen Events gewährleisten sollen. Dazu gehören Regelungen zum zulässigen Alter für den Zutritt, zeitliche Beschränkungen des Aufenthalts, das Verbot oder die Einschränkung des Alkoholausschanks und -konsums, sowie der Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten oder Verhaltensweisen. Veranstalter sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen auf Veranstaltungen sicherzustellen.
Die Stadt Schwabach unterstützt Veranstaltende dabei, diese wichtige Aufgabe bestmöglich umzusetzen. Dafür bietet sie regelmäßige Schulungen zum Thema Jugendschutz auf Veranstaltungen an, in denen hilfreiches Wissen und praktische Tipps vermittelt werden. Zusätzlich steht eine Broschüre zur Verfügung, die alle wichtigen gesetzlichen Regelungen übersichtlich zusammenfasst und konkrete Empfehlungen für die Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen enthält. Um vor Ort klar auf die geltenden Regeln hinzuweisen, stellt die Stadt außerdem spezielle Jugendschutztafeln bereit. So hilft Schwabach Veranstaltenden, ein sicheres und jugendfreundliches Umfeld zu schaffen.
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