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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

Das gesamte Ordnungsamt ist am Mittwoch, 29. April, wegen einer internen Veranstaltung vormittags nicht erreichbar. Wir bitten um Verständnis!

Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Schwabach ist im Rechtsamt angesiedelt. Sie ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Bußgeldbescheide oder gleichgestellte Bescheide zuständig.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat wie das Strafrecht die Aufgabe, die Gesellschaft vor solchen Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet werden können. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgt weitgehend den Grundsätzen des Strafverfahrens.

Wenn städtische Dienststellen, andere Fachbehörden, die Polizei sowie Bürgerinnen und Bürger Verstöße gegen Vorschriften aus dem Bereich Gewerbe oder den Bereichen Sicherheit und Ordnung sowie Umweltschutz feststellen, informieren sie die Bußgeldstelle. Die Bußgeldstelle prüft den Sachverhalt anhand aller Unterlagen und entscheidet, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Um Verstöße im Bereich Verkehr (Strafzettel, Blitzer) kümmert sich bei der Stadt Schwabach nicht die Bußgeldstelle, sondern direkt die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) mit Sitz in Nürnberg. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 0911 65081-14711.