Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Schwabach ist im Rechtsamt angesiedelt. Sie ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Bußgeldbescheide oder gleichgestellte Bescheide zuständig.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat wie das Strafrecht die Aufgabe, die Gesellschaft vor solchen Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet werden können. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgt weitgehend den Grundsätzen des Strafverfahrens.
Wenn städtische Dienststellen, andere Fachbehörden, die Polizei sowie Bürgerinnen und Bürger Verstöße gegen Vorschriften aus dem Bereich Gewerbe oder den Bereichen Sicherheit und Ordnung sowie Umweltschutz feststellen, informieren sie die Bußgeldstelle. Die Bußgeldstelle prüft den Sachverhalt anhand aller Unterlagen und entscheidet, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.