Sprache auswählen
Verordnung der Stadt Schwabach über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer
Anlage nach §3 Absatz 2 der Verordnung der Stadt Schwabach über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer