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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ordnungsamt am Mittwoch, 29. April, vormittags nicht erreichbar

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

 

 

Das Standesamt Schwabach ist für die Beurkundung der Sterbefälle zuständig, die in Schwabach eingetreten sind.

In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl für Sie die Anzeige eines Sterbefalles und die Abwicklung der Formalitäten. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Bitte nutzen Sie dazu die Sterbefallanzeige online für Einrichtungen.


Wenn Sie den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen möchten, beraten wir Sie gerne telefonisch zu den nötigen Unterlagen.

 

Soweit der Sterbefall nicht im Krankenhaus eintritt, ist er beim Standesamt spätestens am darauffolgenden Werktag anzuzeigen.

 

 

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Sterbefallanzeige (vollständig ausgefüllt)
  • Nachweis zur Person des Anzeigenden (Ausweis)
  • Kopie des Ausweises des Verstorbenen
  • Urkunden, die Namen und Familienstand des Verstorbenen belegen