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Pflegestützpunkt geschlossen

Der Pflegestützpunkt ist am Donnerstag, 18. Juli, geschlossen.

Im Standesamt Schwabach können Sie in der Regel dann Urkunden bekommen, wenn der Sterbefall im Stadtgebiet von Schwabach eingetreten ist.

Sollten Sie (Erst-)Urkunden von erst kürzlich verstorbenen Personen benötigen ist keine Beantragung über das Online-Portal nötig. Die Sterbeurkunden werden im Rahmen der Sterbefallbeurkundung ausgestellt und dem anzeigenden Bestatter übergeben.

Welche Urkunden bekomme ich?

Aus dem Standesamt geführten Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:

  • Sterbeurkunde
  • internationale Sterbeurkunde zur Verwendung im Ausland
Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren für Bayern ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis des Kostengesetzes:

  • beglaubigte Abschriften: 12 Euro
  • Urkunden: 12 Euro
Wie kann ich eine Urkunde beantragen?

Am bequemsten beantragen Sie Ihre Urkunde über unser Online-Portal. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen Paypal, Giropay und Kreditkarte zur Verfügung. Die Urkunde wird Ihnen i.d.R. innerhalb von 3 -5 Tagen zugestellt.

Sollten Sie keine dieser Zahlungsmethoden nutzen können, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir können Ihnen die gewünschte Urkunde dann auch mit Rechnung (Vorkasse) zusenden (Bearbeitungszeit ca. 14 Tage) oder die zeitnahe Abholung der Urkunde gegen Barzahlung vor Ort vereinbaren.

 

Antragsformulare

e-government Formular:

Online-Antrag Sterbeurkunde