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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier

 

Stadtkasse und Steueramt am Freitag, 15. Mai, geschlossen

Die Stadtkasse und das Steueramt sind am Freitag, 15. Mai, komplett geschlossen. Die Finanzsoftware steht an diesem Tag nicht zur Verfügung, weil ein städtischer Server umzieht. Die Beschäftigten stehen an diesem Tag auch nicht für telefonische Anfragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Im Standesamt Schwabach können Sie in der Regel dann Urkunden bekommen, wenn der Sterbefall im Stadtgebiet von Schwabach eingetreten ist.

Sollten Sie (Erst-)Urkunden von erst kürzlich verstorbenen Personen benötigen ist keine Beantragung über das Online-Portal nötig. Die Sterbeurkunden werden im Rahmen der Sterbefallbeurkundung ausgestellt und dem anzeigenden Bestatter übergeben.

Welche Urkunden bekomme ich?

Aus dem Standesamt geführten Personenstandsregistern können folgende Urkunden ausgestellt werden:

  • Sterbeurkunde
  • internationale Sterbeurkunde zur Verwendung im Ausland
Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren für Bayern ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis des Kostengesetzes:

  • beglaubigte Abschriften: 12 Euro
  • Urkunden: 12 Euro
Wie kann ich eine Urkunde beantragen?

Am bequemsten beantragen Sie Ihre Urkunde über unser Online-Portal. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen Paypal und Kreditkarte zur Verfügung. Die Urkunde wird Ihnen i.d.R. innerhalb von 10 Tagen zugestellt.

Die genaue Form der Urkunde (Reguläre Urkunde, Abschrift, A5, international usw.) können Sie im Bestellverlauf auswählen.

 

Wenn Sie eine Urkunde abholen möchten, bestellen Sie diese bitte hier vor. Sie bekommen dann mitgeteilt, wenn Ihre Urkunde abholbereit ist. Die Gebühr ist dann vor Ort zu bezahlen.