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Die Melde-, Pass- und Zulassungsstelle sowie das Bürgerbüro sind im Dezember wegen einer Software-Umstellung an einigen Tagen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um einen vorbereitenden Bauleitplan, der in der Regel das gesamte Gebiet einer Gemeinde umfasst und die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen darstellt (siehe auch § 5 Absatz 1 BauGB).

Für die Stadt Schwabach wird der Flächennutzungsplan im Maßstab 1:5.000 erstellt. Dies bedeutet, dass 1 cm auf dem Papier 5.000 cm bzw. 50 m in der Natur entspricht. Bei diesem Maßstab ist es verständlich, dass der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf die Nutzung festlegt.

Allein aus einer bestimmten Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan lassen sich in der Regel noch keine Rechte, wie etwa konkrete Baurechte, ableiten. Er ist behördenverbindlich, d.h. andere Fachstellen müssen bei ihren Planungen die Inhalte des Flächennutzungsplanes berücksichtigen. Ebenso muss die Stadt Schwabach bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes wirksame bzw. bereits hinreichend konkrete Planungen von Fachplanungsstellen berücksichtigen (Gegenstromprinzip). Der Bebauungsplan, der dann verbindlich die zulässige Nutzung regelt, muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Im Flächennutzungsplan werden neben den verschiedenen Arten von Bauflächen (etwa für Wohnen, Gewerbe, gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen) u.a. auch die Flächen für die Landwirtschaft und Wald dargestellt. Es gibt zudem eine Reihe von Planinhalten, die nur nachrichtlich übernommen werden müssen. Dabei handelt es sich z.B. um die Wasserschutzgebiete in der Stadt, Leitungstrassen von Strom- und Wasserversorgern, Landschaftsschutzgebiete, Bodendenkmäler u.v.m.

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan ist in den letzen Jahren neu aufgestellt worden und seit September 2011 rechtsverbindlich. Rechtsverbindliche

Auszüge erhalten Sie beim Stadtplanungsamt, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sie können sich den Flächennutzungsplan auch auf dieser Seite als PDF herunterladen.


Wenn Sie ein Grundstück in Schwabach besitzen oder aus sonstigen Gründen gerne Auskünfte aus dem Flächennutzungsplan hätten, steht Ihnen im Stadtplanungsamt Lars Kullick als Ansprechpartner zur Verfügung.


Flächennutzungsplan der Stadt Schwabach

Begründung zum Flächennutzungsplan