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Hier erhalten Sie Informationen zu Widmungen von Straßen und Wegen sowie zur Hausnummernvergabe im Stadtgebiet Schwabach.

 

Hausnummernvergabe und -zuteilung

 

Die Zuteilung einer Hausnummer obliegt dem Tiefbauamt der Stadt Schwabach. Grundlage hierzu ist die Satzung der Stadt Schwabach über die Hausnummerierung (HausnummerierungsS – HausNrS) vom 14.02.2024, welche unter diesem Link eingesehen werden kann.

 

Die Satzung bezieht sich auf Neu- und Wiedererrichtungen von Gebäuden. Für bestehende Gebäude entfaltet sie keine verbindliche Wirkung. Bürgerinnen und Bürger werden jedoch im eigenen Interesse gebeten, insbesondere zur Gewährleistung von effektiveren Einsätzen von Rettungsdiensten und Polizei, die Gestaltungsregelungen der Satzung zu berücksichtigen.

 

Die Zuteilung einer Hausnummer erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Grundstückseigentümers. Sollten Sie einen Bauantrag eingereicht haben, so wird im Rahmen des Bauverfahrens die Vergabe bzw. Zuteilung einer Hausnummer automatisch überprüft. Soweit Sie die Vergabe einer Hausnummer beantragen wollen, ist dieser Antrag formlos an die nebenstehenden Kontaktdaten zu richten.

 

Für die Zuteilung einer Hausnummer fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro an. Bei Abriss eines Altbestandes und Wiedervergabe einer Hausnummer reduziert sich die Gebühr auf 50,00 Euro.

 

Eine besondere Möglichkeit, Ihre Hausnummer zu verschönern, ist der Blattgoldrahmen mit original Schwabacher Blattgold. Nähere Informationen können Sie aus dem folgenden Link entnehmen.

Blattgoldrahmen

 
Widmung von Straßen und Wege

 

Durch eine Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und in eine Straßenklasse nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) eingestuft. Die Widmung wird verfügt und öffentlich bekannt gemacht.