Dienstleistungen des Tiefbauamts
Erschließungsbeiträge
Bei der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage ist die Stadt Schwabach verpflichtet, Erschließungsbeiträge zu erheben. Rechtliche Grundlage hierfür sind Art. 5a KAG...
Die Erhebung von Kanalherstellungsbeiträgen erfolgt auf Grundlage der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach. Diese ist unter diesem LINK...
Widmung von Straßen und Wege
Durch eine Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und in eine Straßenklasse nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)...